Strafzettel trotz Parkscheins am Homburger Hauptbahnhof

Homburg. Richtig geärgert hat sich eine Homburger Autofahrerin (Name ist der Redaktion bekannt) vor Kurzem über die Parkplatz-Bewirtschaftung am Hauptbahnhof. Sie fuhr per Bahn nach Paris, hatte ihren Pkw in der mittleren Reihe auf dem Bahnhofsvorplatz am Morgen des 3. März abgestellt und ordnungsgemäß einen Parkschein gelöst, der der Redaktion vorliegt. Darauf steht: Parkzeit endet am 4

Homburg. Richtig geärgert hat sich eine Homburger Autofahrerin (Name ist der Redaktion bekannt) vor Kurzem über die Parkplatz-Bewirtschaftung am Hauptbahnhof. Sie fuhr per Bahn nach Paris, hatte ihren Pkw in der mittleren Reihe auf dem Bahnhofsvorplatz am Morgen des 3. März abgestellt und ordnungsgemäß einen Parkschein gelöst, der der Redaktion vorliegt. Darauf steht: Parkzeit endet am 4. März um 6.41 Uhr. "Ich habe den Parkschein wie immer deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe befestigt", erzählte sie im Gespräch mit der SZ. Dennoch kam kurze Zeit später eine Zahlungsaufforderung des Parkplatz-Bewirtschafters "Contipartk Parkgaragen" in Berlin über stolze 28,60 Euro wegen "Parken ohne gültigen Parkschein" am 3. März um 13.19 Uhr und der Aufforderung, die Summe zu überweisen.Contipark-Sprecherin Sandra Pröhl konnte den Ärger gestern auf Anfrage nachvollziehen: "Es ist natürlich ein Problem, wenn man genau weiß, dass man einen Parkschein gelöst hat." Manchmal wäre der Parkschein nicht lesbar oder würde etwa durch einen Windstoß beim Tür schließen runtergeweht. Am einfachsten wäre es laut Pröhl gewesen, Kontakt aufzunehmen mit der Kundenbetreuung ihres Unternehmens. Die E-Mail-Adresse befindet sich auf der Zahlungsaufforderung. "Dieser Fall ist aber kein Problem: Wenn die Autofahrerin uns den Parkschein zuschickt, wird die Zahlungsaufforderung zurückgenommen." rs

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