Sozialamt erarbeitet einen Wohnungspool

Homburg. Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch ist der Saarpfalz-Kreis für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zuständig

Homburg. Im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch ist der Saarpfalz-Kreis für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung zuständig. Neben den Empfängern von Hartz IV haben auch Empfänger aus der Sozialhilfe, dem Asylbewerberbereich und im Rahmen der Grundsicherung Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine angemessene Wohnung. Wohin aber soll der Hilfeempfänger umziehen, wenn seine bisherige Unterkunft als zu teuer angesehen wird? Der Saarpfalz-Kreis wird in Zukunft überprüfen, ob eine als angemessen eingestufte Wohnstätte auch wirklich am Wohnort verfügbar ist. Dafür wurde nun beim Kreissozialamt ein Wohnungspool für Wohnungsangebote im Bereich der einfachen bis mittleren Ausstattung eingerichtet, wie der Kreis mitteilt. Der Bestand des vorhandenen Wohnraumes werde erfasst und aktualisiert. redVermieter können ihre Wohnungen melden: Gudrun Bier, Tel. (06841) 104221, E-Mail gudrun.bier@saarpfalz-kreis.de

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