Wo rotes Licht an St. Ingberts Betten brennt

St Ingbert · Zwei Adressen in St. Ingbert, an denen Damen der Prostitution nachgehen, sind der Stadtverwaltung bekannt. Einen Einfluss könne die Stadt aber nur dort nehmen, wo sich der bezahlte Sex in Häusern in Wohngebieten abspiele, erläutert St. Ingberts Pressesprecher Peter Gaschott.

Die "Schönheit mit heißen Kurven" bietet ihre erotischen Dienste im Internet für die St. Ingberter Kaiserstraße an. Auch in der Blieskasteler Straße sollen in einem Wohnhaus Damen dem horizontalen Gewerbe nachgehen. Das Geschäft mit dem Sex macht auch um das beschauliche St. Ingbert keinen Bogen. Beide Adressen sind der Stadtverwaltung bekannt. Allerdings besteht nach Auskunft von Pressesprecher Peter Gaschott ein großer Unterschied: "Die Stadt kann auf solche Etablissements gewerberechtlich keinen Einfluss nehmen. Wohl aber baurechtlich." Das Baurecht verbiete nämlich die Prostitution in Häusern, die in Wohngebieten liegen. In Gewerbe- oder Mischgebieten sei dies nicht der Fall. Mit anderen Worten lässt sich seitens der Stadt nichts gegen die Prostitution in der Kaiserstraße unweit der Josefskirche machen. Eine Genehmigungs- oder Aufsichtspflicht durch die Stadt bestehe nicht.

Die Blieskasteler Straße hingegen ist Teil eines Wohngebietes. Gaschott: "Unser Bauamt versucht seit einiger Zeit, der Hauseigentümerin eine Untersagungsverfügung zuzustellen. Bislang hat sie sich dem allerdings erfolgreich entzogen." Die Frau wohne nicht im Saarland und habe die Zustellung der Post zu verhindern gewusst. Auf jeden Fall wolle die Stadtverwaltung die Prostitution aus dieser Straße heraus haben.

Wenig Milieu in St. Ingbert

Beschwerden habe es in diesem Zusammenhang nur wenige gegeben. Gaschott: "Grundsätzlich ist das ein Thema in Städten, aber nicht in besonderem Maß in St. Ingbert." Die Verwaltung sei keine Moralpolizei. Eine Grenze sei immer dort, wo unbeteiligte Bürger belästigt würden. Da die Kundschaft der Damen keinen großen Wert darauf lege, direkt vor der Bordell-Adresse zu parken, sei aber etwa durch den Freier-Straßenverkehr keine besondere Belastung an Anwohner zu erwarten.

Ob die Prostituierten ihre Einnahmen versteuern, unterliege dem Steuergeheimnis, heißt es beim Finanzministerium. Grundsätzlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob Sexdienste als selbstständige Tätigkeit oder nicht-sebstständig - etwa als Arbeitnehmer in einem Bordell - angeboten werden. Insgesamt lässt sich Prostitution steuerlich nicht leicht erfassen, sagt Ministeriumssprecherin Stienke Kalbfuss. Mit einem pauschalisierten Satz ("Düsseldorfer Verfahren") versucht der Staat aber auch dieses Gewerbe zu erfassen.

Das Kreis-Gesundheitsamt hat in Sachen Seuchenschutz keine Zuständigkeit mehr, seit die ältere Regelung 2001 vom Infektionsschutzgesetz abgelöst worden ist. Die Leiterin Sigrid Thomé-Granz erläutert auf Nachfrage der SZ, ihre Behörde sei Ansprechpartner bei sozialen Problemstellungen. Geschlechtskrankheiten seien zwar meldepflichtig und würden von den Untersuchungslaboren gemeldet, aber nicht namentlich.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort