Wissenswertes zur Patientenverfügung

St Ingbert · Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Das wissen nicht viele. Damit sich das ändert, bietet das Rote Kreuz in St. Ingbert eine Info-Veranstaltung zu dem Thema Patientenverfügung an.

. Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband St. Ingbert lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema "Patientenverfügung" ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 23. September, 18 Uhr, in den Räumlichkeiten des Rotkreuz-Zentrums, Reinhold-Becker-Straße 2 in St. Ingbert , statt. Ein Schlaganfall, eine schwere Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Was viele nicht wissen: Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch berechtigt, die Rechtsvertretung zu übernehmen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Hierbei tauchen plötzlich Fragen auf: "Benötige ich außer einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung?", "Welche Form muss diese haben?" und "Wie bekommt der behandelnde Arzt die Verfügung?".

Vorsorge treffen ist wichtig; daher bietet der DRK-Betreuungsverein Hilfestellungen bei auftretenden Fragen. "Der Betreuungsverein des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband St. Ingbert , hat in den vergangenen Jahren umfassend über die Themen "Vorsorgevollmacht", "Betreuungsverfügung" und über das "Betreuungsrecht" informiert", betont der Leiter des DRK-Betreuungsvereins Arno Soffel. Am 23. September referiert der ehemalige Leiter der Betreuungsstelle des Saarpfalz-Kreises Siegfried Bauer.

Anmeldung zu der Veranstaltung bis zum 21. September, Telefon (0 68 94) 10 00.

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