Wird Jugendraum nicht mehr vermietet?

Rentrisch · Weil immer wieder vor allem jüngere Menschen bei Feiern im Jugendraum Rentrisch über die Stränge schlugen, nahm sich der Ortsrat dieses Themas an. Die Verwaltung informierte über die Vergaberegelung.

 Der Jugendraum Rentrisch (hinter der roten Tür) ist als Feierort beliebt. Weil es bei Partys immer wieder Probleme gibt, will der Ortsrat eine Sonderregelung für seine Vermietung. Foto: Jung

Der Jugendraum Rentrisch (hinter der roten Tür) ist als Feierort beliebt. Weil es bei Partys immer wieder Probleme gibt, will der Ortsrat eine Sonderregelung für seine Vermietung. Foto: Jung

Foto: Jung

Rentrisch hat einen Jugendraum, der sich oberhalb des Schulhofs befindet, räumlich an die Kita anschließt und zentral liegt. Er ist nicht so groß wie der Saal im Kulturhaus, nicht so unpersönlich wie eine Turnhalle und ist somit als Feier-Location beliebt. Auch der Rentrischer Ortsrat tagt häufiger in diesem bestuhlten Raum, an den sich eine kleine Küche anschließt und der auf der Terrasse eine Schwenkmöglichkeit bietet. Es könnte also ein Pfund sein, mit dem der kleine St. Ingberter Ortsteil wuchert, wenn es nicht immer häufiger Beschwerden von Anwohnern wegen der Lautstärke, unflätigen Benehmens der Gäste oder Verunreinigungen im Umfeld geben würde. Ältere Semester mit Ü 30-Geburtstagsfeiern seien dabei weniger das Problem, sondern die Klientel, für die ein solcher Jugendraum eigentlich gedacht ist. Der Raum wird gern für Partys zum 16. Geburtstag gebucht oder auch von Jugendlichen, die dort ihre Volljährigkeit "begießen". Immer häufiger war aber die Polizei zu Gast, weil eine Zusammenkunft von zumeist Teenies ausuferte.

Somit wurde der Jugendraum zum Thema für den Rentrischer Ortsrat. Für seine jüngste Sitzung hatten dessen Mitglieder die Verwaltung gebeten, über die Vergabemodalitäten, die Definition "Risikoveranstaltungen" und eventuelle Sonderregelungen zu informieren, mit denen man gedachte, Partys von sehr jungen Leuten eventuell ganz zu unterbinden. Dazu teilte die Verwaltung mit, dass Risikoveranstaltungen all jene Feiern sind, die mit einem 18. oder einem runden Geburtstag in Zusammenhang stehen und bei denen erfahrungsgemäß viele Besucher ausgiebig feiern. Man könne aber das "Risikopotenzial" nicht pauschal vorher beurteilen, da die Mieter auch nicht immer alle Karten auf den Tisch legen. Im Zuge des Grundsatzes der Gleichbehandlung sei aus Sicht der Verwaltung kritisch zu sehen, bestimmte Personengruppen allein aufgrund ihres Alters auszuschließen, denn die Erfahrung zeige, dass es oftmals die Eltern sind, die den Raum für ihre Kinder anmieten und der eigentliche Grund der Feier "verschleiert" werde. In dem Schreiben wurde angemerkt, dass es auch schon bei 40. oder 50. Geburtstagen zu Ausschreitungen gekommen sei.

Mit der Bemerkung, eine Anmietung eines Jugendraums durch Jugendliche sollte nicht generell untersagt sein, endete das Schreiben der Stadt und dem Hinweis, dass durch den Stadtrat bei der genannten Lage eine generelle Entscheidung zu treffen sei, ob der Jugendraum überhaupt noch privat vermietet werden solle.

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