Windkraft-Plan erneut offengelegt

Blieskastel · Das Ministerium hat Bedenken bezüglich des Textes in einer öffentlichen Bekanntmachung. Anlass ist dabei das noch nicht abgeschlossene Verfahren für den Teilflächennutzungsplan „Wind“ der Stadt Blieskastel.

 Der Renkersberg in Webenheim mit dem Umsetzer (links hinten) könnte als Windkraftgebiet genutzt werden, doch das Verfahren verzögert sich voraussichtlich bis ins Frühjahr 2014. Foto: Fredi Brabänder

Der Renkersberg in Webenheim mit dem Umsetzer (links hinten) könnte als Windkraftgebiet genutzt werden, doch das Verfahren verzögert sich voraussichtlich bis ins Frühjahr 2014. Foto: Fredi Brabänder

Foto: Fredi Brabänder

Das Verfahren für den Teilflächennutzungsplan "Wind" der Stadt Blieskastel ist immer noch nicht beendet. Wie die Stadtverwaltung gestern mitteilte, werde man eine erneute Offenlage durchführen. Der Grund hierfür sei ein Hinweis der Genehmigungsbehörde beim saarländischen Innenministerium, die unter Bezugnahme auf ein neuerliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres formalrechtliche Bedenken geltend mache. "Da es mir jedoch sehr wichtig ist, bei diesem sensiblen Thema ein breites Spektrum in der Bevölkerungsbeteiligung zu erzielen und so transparent und offen als nur möglich zu verfahren, habe ich mich entschieden, aus den vorgebrachten Bedenken eine erneute Offenlage unter Beachtung der Hinweise der Genehmigungsbehörde durchzuführen", betonte Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener. Konkret habe das Ministerium Bedenken bezüglich des Textes in der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Stadt Blieskastel habe darin, wie bisher üblich, den Hinweis aufgenommen, dass "umweltrelevante Stellungnahmen" ausliegen. Vielmehr solle, so die Bedenken des Ministeriums, jedoch der Hinweis "welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ausgelegt werden" aufgenommen werden, wie dies im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gefordert werde. Danach sei auch eine Auflistung der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nicht ausreichend.

Vielmehr müssten diese nach Themenblöcken zusammengefasst und in der Bekanntmachung schlagwortartig charakterisiert werden. "Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich zwar nicht auf die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes, wie vorliegend der Fall, sondern auf einen eventuell möglichen und darauf erst aufbauenden Bebauungsplan. Jedoch möchte ich größtmögliche Rechtssicherheit schaffen", so die Bürgermeisterin, die betont, dass sie alle Bürger "auf dem gesamten Weg im Verfahren mitnehmen" möchte. Daher habe sie sich entschlossen, diese erneute Offenlage durchzuführen.

Im Blieskasteler Rathaus gehe man davon aus, dass die Planung im ersten Quartal 2014 dem Ministerium für Inneres und Sport erneut zur Genehmigung vorgelegt werden könne und damit auch alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt seien. Darüber hinaus habe der Bundesgesetzgeber eine Änderung des Baugesetzbuches vorgenommen, die im September dieses Jahres in Kraft getreten sei. Diese sehe es vor, dass etwaige Anträge potenzieller Windkraftinvestoren bis Sommer 2014 zurückgestellt werden könnten. Eine Gefahr für möglichen "Wildwuchs" könne daher ausgeschlossen werden.

blieskastel.de

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HintergrundDie Stadt Blieskastel beschäftigt sich seit 2011 mit dem Teilflächennutzungsplan Windenergie. Auf der Grundlage des Baugesetzbuches wurden dabei Beteiligungsverfahren für die Planung durchgeführt und der vom Stadtrat im Juli dieses Jahres beschlossene Teilflächennutzungsplan Windenergie schließlich dem Innenministerium als oberste Fachbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Erst mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird ein Flächennutzungsplan rechtswirksam. Der Stadtrat Blieskastel hatte Windkraftgebiete auf dem Renkersberg bei Webenheim, im Hochwald bei Böckweiler/Pinningen, im Gebiet Geißborn bei Breitfurt und im großen Wald bei Altheim/Brenschelbach ausgewiesen. ert

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