Windkraft-Pläne landen vor Gericht

Blieskastel · Nur einen Tag nach der erneuten Entscheidung des Blieskasteler Stadtrates, das so genannte Einvernehmen zum Bau einer Windkraft-Anlage mit vier Rädern bei Webenheim zu verweigern, hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) seine Drohung wahr gemacht und das Vorhaben trotzdem genehmigt. Die Stadtverwaltung will jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Auch wenn es zwischen den Stadtratsfraktionen Diskussionen über formale Mängel bei der Formulierung und Verabschiedung des Teilflächennutzungsplanes Wind für das Stadtgebiet gegeben hatte, die Ablehnung der Anlage in Webenheim in ihrer geplanten Form war am 25. Februar einstimmig ausgefallen (wir berichteten). Zwei der vier geplanten Windräder liegen nicht auf dem Gebiet, das der Stadtrat als Windkraft-Nutzungszonen ausweisen will. Wie die Stadtverwaltung Blieskastel jetzt mitteilt, hat das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz bereits mit Bescheid vom 26. Februar, also einen Tag nach der jüngsten Stadtratssitzung, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung gegenüber dem Investor GPE GmbH zu Errichtung und Betrieb eines Vier-Rad-Windparks bei Webenheim erteilt. "Der Stadt Blieskastel liegt dieser Genehmigungsbescheid bis heute noch nicht vor", so Stadt-Pressesprecher Jens Welsch.

Der Zufall half mit

Die Stadtverwaltung ärgert sich nicht nur über die Entscheidung selbst, sondern auch über das Verfahren. Denn Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener ergänzt: "Absolut untragbar ist für mich auch der Umstand, dass die Landesbehörde vor Ablauf der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme durch die Stadt Blieskastel, die bis 28. Februar gelaufen ist, die Genehmigung erteilt hat." Die Stadtverwaltung habe zudem nur durch Zufall von der Genehmigung erfahren. Denn am 6. März habe das LUA seine eigene Ausgangsgenehmigung wegen Fehlern gegenüber dem Investor abändern müssen. Faber-Wegener: "Dieser Abänderungsbescheid ist bei mir am vergangenen Montag eingegangen, und ich habe sofort das Fehlen der Genehmigung gerügt, welche jetzt in den nächsten Tagen bei mir ebenfalls eingehen soll. Gegen diesen Bescheid werde ich mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen." Wie die Stadtverwaltung weiter mitteilte, hat das LUA die Genehmigung mit der "sofortigen Vollziehung" versehen. Dies soll dem Investor die Möglichkeit geben, auch bei Einwänden der Stadt Blieskastel die Genehmigung umsetzen zu können. "Die Stadt Blieskastel muss in diesem Falle neben dem formellen Widerspruch gegen die Genehmigung in der Sache auch ein Eilrechtschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis durchführen. Ziel ist es dabei, die sofortige Vollziehung aufzuheben und dem Widerspruch in der Sache wieder aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen, damit nicht gebaut werden kann," so Faber-Wegener, und weiter: "Ich werde nun alle notwendigen, rechtlichen Schritte einleiten, um die Interessen der Stadt Blieskastel zu wahren und dem erklärten Planungswillen des Stadtrates und der verfassungsrechtlich garantierten städtischen Planungshoheit Rechnung zu tragen."