Wer sein Haus verputzt, muss meistens auch dämmen

St. Ingbert · Das Haus muss neu verputzt werden. Ist man verpflichtet, zu dämmen? In den meisten Fällen ja, sagt Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes.Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt nicht nur bei Neubauten Dämmstandards vor, sondern auch dann, wenn einzelne Bauteile, wie zum Beispiel die Außenwand, in einem erheblichen Umfang erneuert werden.

Ein neuer Verputz ist so ein Fall. Daraus folgt, dass meistens zusätzlich zum Verputz eine Wärmedämmung angebracht werden muss. Diese vom Staat erlassene Verordnung ist keine Willkür - dahinter steht auch ein Schutz des Bauherrn vor Fehlinvestitionen, sagt Werner Ehl. Denn die Mehrkosten einer Dämmung werden durch die eingesparten Energiekosten mehr als wettgemacht. Es wird also vorgeschrieben, weil es wirtschaftlich ist.

Auch bei anderen Veränderungen am Haus lohnt es sich, den unabhängigen Rat der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Dort kann man erfahren, welche Dämmstoffe geeignet sind, wie dick man dämmen soll oder was bei der Dämmkonstruktion zu beachten ist. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Termine unter Tel. (0800) 809 80 24 00 (kostenfrei) oder bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur Energieberatungen in St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 203, Tel. (0 68 94)130 sowie in Blieskastel in der Volkshochschule, am Schloss, Tel. (0 68 42) 92 43 10 oder (0681) 5 00 89 15.

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