Wahlen werden nie zur Routine

Der Urnengang am 25. Mai sei bereits die 15.

Wahl, die er mit seinem Team im St. Ingberter Rathaus vorbereitet, hat Christoph Scheurer in dieser Woche beiläufig erzählt. Das riecht zunächst sehr nach Routine. Aber nur, bis man sich ein bisschen für die Details zu interessieren beginnt, eine Wahl "form- und fristgerecht" über die Bühne zu bringen, wie es Scheurer so gerne formuliert. In Zeiten, in denen man um jeden Bürger froh sein kann, der sich überhaupt (noch) für Wahlen interessiert, erscheint das Wahlrecht als eine Sache für Spezialisten. Trotzdem würde es nicht schaden, wenn möglichst viele Wahlberechtigte wissen wollten, warum die demokratischen Dinge wie geregelt sind. Was könnten sie beispielsweise erfahren? Am 25. Mai werden in St. Ingbert bei der Kommunalwahl rund 31 000 Bürger stimmberechtigt sein, bei der gleichzeitig stattfindenden Europawahl aber nur rund 30 000. Wie das? Bei der Kommunalwahl sind grundsätzlich alle EU-Bürger wahlberechtigt, die in St. Ingbert wohnen. Das regelt Artikel 22 des in Maastricht vereinbarten Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Bei der Europawahl hingegen votiert prinzipiell jeder EU-Bürger in seinem "Heimatland". So steht es im Europawahl-Gesetz (EuWG).

Klingt kompliziert, und ist es auch. Doch richtig schwierig wäre es erst ohne solche verlässliche Regeln oder gar ohne Wahlen als tragende Säule jeder Demokratie. Ich habe mal nachgerechnet: Seit ich volljährig bin, war ich bereits 33 Mal berechtigt, Personen und Parlamente zu wählen. Nie hatte ich das Gefühl, meine Stimme oder mein Wahlrecht würden nicht mit Sorgfalt respektiert. Das ist auch jenen zu verdanken, die vor, bei und nach den Wahlgängen haupt- und ehrenamtlich penibel darauf achteten, dass Form und Fristen eingehalten werden. Es bleibt dabei: Das Wahlrecht ist alles, nur keine Routine.

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