Vorwürfe zur Sitzungsführung des OB

St Ingbert · Die Kommunalaufsicht muss sich erneut mit der rechtlichen Prüfung einer Stadtratssitzung in St. Ingbert befassen. Drei Fraktionen werfen dem Oberbürgermeister in einem Schreiben an das Landesverwaltungsamt vor, in der jüngsten Sitzung Bestimmungen missachtet und sich in seinen Äußerungen vergriffen zu haben.

. Die Bürgerinformationsveranstaltung und die öffentliche Erklärung von Oberbürgermeister Hans Wagner , die der jüngsten Stadtratssitzung in St. Ingbert vorangingen (wir berichteten), haben eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Die Vorgänge haben aber auch ein juristisches Nachspiel - und zwar erneut beim Landesverwaltungsamt (LaVa). Denn gleich drei Stadtratsfraktionen haben die dort angesiedelte Kommunalaufsicht gebeten, das Verhalten und die Äußerungen des Oberbürgermeisters im Verlaufe der Sitzung rechtlich zu prüfen.

Unisono werfen CDU , Bündnis 90/Die Grünen und "Wir für St. Ingbert " in jeweils mehrseitigen Schreiben Hans Wagner vor, die Anfang Mai ergangene Klarstellung des LaVa zu den gesetzlichen Regelungen im Stadtrat wenige Tage später bei der nächsten Sitzung in "eklatanter Weise" missachtet zu haben. Daher bittet unter anderem "Wir für St. Ingbert " die Kommunalaufsicht um die erneute Feststellung, "dass Herr Wagner an die Regeln der Geschäftsordnung gebunden ist" und gleichsam um Prüfung, "ob und inwieweit die Geschäftsordnung für den Stadtrat von St. Ingbert sowie die Satzung über die Durchführung der Einwohnerfragestunde mit höherrangigem Recht vereinbar sind".

Die CDU-Fraktion wiederum legt dem LaVa einen Katalog zu prüfender Fragen vor. Darin heißt es unter anderem: Halten Sie das vom Oberbürgermeister eindeutig unterstützte Postieren eines Transparentes hinter dem Sitz des Vorsitzenden, das sich explizit gegen einen Stadtratsbeschluss richtet, für rechtlich zulässig? Entspricht das Abhalten der vom OB so genannten Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der eigentlichen Stadtratssitzung den rechtlichen Vorgaben? Betrachten Sie den "Befehl" des Oberbürgermeisters, dass die Parteien künftig auf eine bestimmte Form der Wahlwerbung verzichten sollen, als zulässige Äußerung im Rahmen einer zur Neutralität verpflichteten Sitzungsleitung? Teilen Sie die Auffassung des Oberbürgermeisters, er müsse sich nicht an das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) halten? Und als unzulässig wertet die CDU-Fraktion auch die Äußerung des OB, Pascal Rambaud sei ein "illegales Mitglied" in ihren Reihen.

Die Grünen monieren unterdessen, Hans Wagner habe den Beigeordneten Adam Schmitt in der öffentlichen Sitzung als "notorischen Querulanten" bezeichnet und somit beleidigt. Im Zusammenhang seiner Nachfragen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Rohrbach habe der OB dem Landesumweltamt ferner unterstellt, dieses würde die Bearbeitung der Angelegenheit hinauszögern, weil Schmitt als Mitarbeiter des LUA dort wohl seine Finger im Spiel hätte. Auch diese Unterstellung solle die Kommunalaufsicht rügen.

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