Vortrag zur Palliativversorgung bei der VHS Über autonome Entscheidungen auch am Lebensende

Rohrbach · Dr. Bernhard Leyking, Vorsitzender des Ethikkomitees der saarländischen Ärztekammer, hielt einen Vortrag bei der VHS Rohrbach/Hassel.

 Dr. Bernhard Leyking sprach bei der VHS Rohrbach unter anderem über Palliativversorgung.

Dr. Bernhard Leyking sprach bei der VHS Rohrbach unter anderem über Palliativversorgung.

Foto: Carsten Simon

Viele Informationen zum Thema „Patientenverfügung, Palliativversorgung, Suizidwunsch“ aus medizinisch-ethischer Sicht gab es von Dr. Bernhard Leyking im Rahmen seines Vortrages für die VHS-Nebenstelle Rohrbach/Hassel. Begriffe, über die beim genauen Hinterfragen nicht jeder konkrete Vorstellungen hat, dafür ist das Thema zu komplex. Zentrales Thema war die Autonomie der Entscheidungen am Lebensende bis hin zum Suizidwunsch. Wie kann ich meinen Willen umsetzen? Welche Hilfe gibt es?

Patientenverfügungen müssen konkret die Situation und den Krankheitszustand nennen. Zum Beispiel: „Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“ oder „..in einer weit fortgeschrittenen Demenz mit Verlust des Erkennens und der Kontaktfähigkeit“: Sie müssen konkret die Maßnahmen benennen, auf die verzichtet werden soll: beispielsweise keine künstliche Ernährung mittels Bauchdeckensonde, keine Reanimation, keine Beatmung. Die Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auch in unklaren Situationen umgesetzt werden. In eindeutigen Situationen und bei festem Wunsch auf Behandlungen zu verzichten kann auch die „Notfall-Patientenverfügung“ ausreichen, etwa bei Aufnahme in ein Pflegeheim. Diese wurde von dem ambulanten Ethikkomitee und der saarländischen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt (www.kvsaarland.de/documents. Erster Ansprechpartner sollte, so Leyking, der Hausarzt sein. Bei Unsicherheiten und Kontroversen zur Therapiezieländerung unterstützt das ambulante Ethikkomitee der Ärztekammer des Saarlandes, dem Leyking vorsteht, die Ärzte in ihren Entscheidungen (Kontakt: Tel. (0681) 4003-274 oder E-Mail: ambulantes-ethik-komitee@aeksaar.de).

Leyking informierte auch über palliativmedizinische Versorgung von unheilbar kranken Patienten in der letzten Lebensphase mit belastenden Symptomen wie unter anderem Luftnot oder Schmerzen. Die Behandlungsmöglichkeiten gehen hin bis zur „palliativen Sedierung“, das heißt: Das intermittierende oder dauerhafte Versetzen in eine narkoseähnliche, entlastende Bewusstlosigkeit. Als Unterstützung wurden neben den Hausärzten der ambulante Pflege- und Hospizdienst und spezialisierte Versorgung (SAPV) durch palliative Hospize und klinische Palliativstationen genannt (info@stjakobushospiz.de; saarpfalz@stjakobushospiz.de; Tel. (06841) 757832 10).

Ausdrücklich ging Leyking auf Wünsche nach Suizidhilfe, dem „assistierten Suizid“, ein und stellte die Entwicklungen in der Schweiz, in den Niederlanden, in Belgien, aber auch als positives Beispiel in Oregon (USA) dar. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 ist Suizid-Beihilfe auch in „geschäftsmäßiger Form“ in Deutschland nach dem Strafgesetzbuch nicht mehr, jedoch immer noch nach dem ärztlichen Berufsrecht im Saarland verboten.

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