Vor dem Verkauf von Büromöbeln müssen Fragen geklärt werden

St. Ingbert. Aufgrund einer Beschwerde der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtratsfraktion des SPD Stadtverbandes, Mathilde Thiel, hat die Kommunalaufsichtsbehörde festgestellt, dass der Ver kauf städtischer Büromöbel durch den Ex-Oberbürgermeister Jung an sich selbst ohne Genehmigung des Stadtrates unwirksam ist

St. Ingbert. Aufgrund einer Beschwerde der stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtratsfraktion des SPD Stadtverbandes, Mathilde Thiel, hat die Kommunalaufsichtsbehörde festgestellt, dass der Ver kauf städtischer Büromöbel durch den Ex-Oberbürgermeister Jung an sich selbst ohne Genehmigung des Stadtrates unwirksam ist. Die Stadtratsfraktion des SPD Stadtverbandes wird ihr Abstimmungsverhalten in dem nunmehr anstehenden Genehmigungsverfahren ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten abhängig machen. Daher sollen in der nächsten Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses folgende Fragen beantwortet werden: Werden die von Jung für sich gekauften Büromöbel von der Stadt selbst benötigt und würden der Stadt durch eine notwendige Ersatzbeschaffung zusätzliche Kosten entstehen? Hat Jung für Auf- und Abbau der Möbel sowie den Transport städtische Dienstleistungen beansprucht? Wenn ja, hat er sie nach den üblichen Tarifen vergütet? Gibt es sonstige sachliche Gründe, die für oder gegen einen Verkauf der Möbel an Jung sprechen? Erst nach Beantwortung dieser Fragen könne der Stadtrat den von Jung mit sich selbst geschlossenen Kaufvertrag genehmigen, einen Verkauf zu geänderten Konditionen anbieten oder die Rückgabe der Möbel verlangen. red

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