Energieberatung Neue Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden

St. Ingbert/Bliestal · Seit 1. November gilt das Gebäudeenergiegesetz. Es führt die Energieeinsparverordnung, das Energieeinspargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und stimmt die Regeln zur Energieeffizienz von Gebäuden und zur Nutzung von erneuerbaren Energien aufeinander ab.

Im Falle einer Sanierung oder eines Hausverkaufs besteht die Pflicht zu einer kostenlosen Energieberatung. Beim Kauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer, nachdem sie den Energieausweis erhalten haben, ein Beratungsgespräch führen, teilt die Verbraucherzentrale mit. Bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Eigenheimbesitzer eine Energieberatung in Anspruch nehmen, wenn im Zuge der Sanierung Berechnungen zur Energiebilanzierung für das gesamte Gebäude angestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen einer Sanierung ein Angebot abgeben, müssen schriftlich auf die Pflicht zur Energieberatung hinweisen. Die Pflicht gilt, wenn die Energieberatung kostenlos angeboten wird. Das neue Gesetz macht auch Angaben über die erforderliche Qualifikation der Beratungskräfte, denn die Beratungen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden, die Energieausweise ausstellen dürfen.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung sind möglich in St. Ingbert im Rathaus der Mittelstadt, Am Markt 12, unter Tel. (06894) 130, in Blieskastel in der VHS, Am Schloss 11 (ehemaliges Internatsgebäude) unter Tel. (06842) 92 43 10.

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