Vorsätzliche Untreue und Vorteilsnahme Gemischte Reaktionen auf das Urteil gegen Jung

St. Ingbert · Während die Politik in St. Ingbert sich eher bedeckt gibt, trifft die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Netz auf breite Zustimmung.

 (Archivfoto). Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes wertete die Annahmen von Spenden, wie sie hier der ehemalige Oberbürgermeister Georg Jung (links) im Juli 2011 entgegen genommen hatte, als Vorteilsnahme und „schwerwiegendes Dienstvergehen“.

(Archivfoto). Die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes wertete die Annahmen von Spenden, wie sie hier der ehemalige Oberbürgermeister Georg Jung (links) im Juli 2011 entgegen genommen hatte, als Vorteilsnahme und „schwerwiegendes Dienstvergehen“.

Foto: Oliver Bergmann

Für reichlich Wirbel sorgte das Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichtes im Korruptions-Fall des früheren St. Ingberter Oberbürgermeisters Georg Jung. Die Richter gaben einer entsprechenden Klage des Landesverwaltungsamtes statt, gegen die der CDU-Politiker und seine Anwälte Widerspruch eingelegt hatten. Durch das jetzige Urteil, das allerdings nocht nicht rechtskräftig ist, wird Jung seine monatliche Pension von mehr als 4000 Euro aberkannt. Jungs Anwalt Professor Guido Britz hat derweil angekündigt, gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.