Überreste eines Garagen-Brandes verärgern Anwohner

St Ingbert · Die St. Ingberter Stadtverwaltung beruhigt Anwohner: Von dem Brandschutt aus einer Garage in der Bert-Brecht-Straße geht keine unmittelbare Gefahr aus. Für die Entsorgung ist ausschließlich der Besitzer verantwortlich.

 Seit dem Feuer in dieser Garage in der Bert-Brecht-Straße in St. Ingbert-Mitte liegt dort ein Haufen Brandschutt. Foto: Leserreporter Thomas Franz

Seit dem Feuer in dieser Garage in der Bert-Brecht-Straße in St. Ingbert-Mitte liegt dort ein Haufen Brandschutt. Foto: Leserreporter Thomas Franz

Foto: Leserreporter Thomas Franz

. In der Nacht vom 27. auf den 28. Dezember hat es in der Bert-Brecht-Straße in St. Ingbert in einer Garage gebrannt (wir berichteten). Die Flammen hatte die Feuerwehr rasch unter Kontrolle. Doch nach dem Brand blieben auf zwei Stellplätzen vor der offen stehenden Garage etwa zehn Kubikmeter Schutt liegen - mit verbrannten Autoreifen, Kettensägen, Holzpaletten, Kanistern und Spraydosen. Der Brandschutt weckt zunehmend den Argwohn von Anwohnern der Bert-Brecht-Straße. Und der steigt, weil sich offensichtlich nichts tut, wie der in der Nachbarschaft wohnende Thomas Franz beobachtet hat. Und auch das Verständnis des St. Ingberters, der Jahreswechsel habe möglicherweise zu Verzögerungen bei der notwendigen Entsorgung geführt, nahm zunehmend ab. Franz wendete sich daher an Presse und Stadt - mit einigen grundsätzlichen Fragen: Handelt es sich bei dem Brandschutt möglicherweise um "gefährlichen Abfall", der analysiert werden muss? Ist die Garage womöglich einsturzgefährdet und muss durch einen Bauzaun abgesichert werden? Beide Sorgen seien allerdings nicht begründet, wie Stadtpressesprecher Peter Gaschott auf Nachfrage unserer Zeitung sagte. So hätten die Polizei und das Ordnungsamt schon in der Vorwoche erkundet, dass von dem Schutt keine Umweltgefährdung ausgehe. Am vergangenen Montag habe zudem die Untere Bauaufsicht die Garage nochmals in Augenschein genommen. Eindeutige Ergebnis: Die Garage ist nicht einsturzgefährdet. Bleibt der Brandschutt . "Für dessen Entsorgung ist der Eigentümer der Garage verantwortlich", sagt Gaschott. Er sei der Stadt bekannt und inzwischen von deren Ordnungsamt aufgefordert worden, die Überbleibsel des Brandes zu beseitigen oder abzusichern. Da der Schutt aber auf einem Privatgelände liege, obliege seine Beseitigung allein dem Garagenbesitzer. Die Stadt habe in dieser Angelegenheit keine Verkehrssicherungspflicht.

Den Tipp für den Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporter Thomas Franz aus St. Ingbert . Wenn Sie Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (0681) 5959800, mailen Sie an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie das Formular: www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort