Tipp der Verbraucherzentrale Saubere Luft trotz Öfen und Kaminen

St. Ingbert/Bliestal · Strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen

 Kaminöfen sind im Blick auf ihre Emissionen in die Umwelt nicht ganz unproblematisch.

Kaminöfen sind im Blick auf ihre Emissionen in die Umwelt nicht ganz unproblematisch.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpa Picture-Alliance/Patrick P

Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen bereits seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten. Helmut Pertz, Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes, erklärt, was es damit auf sich hat. Die wichtigsten Informationen zum Kamingenuss auf einen Blick: Alte Öfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und Stichtagsdaten für die Einhaltung der Grenzwerte festlegte. Abhängig vom Zeitpunkt der Typenprüfung eines Ofens – abzulesen auf dem Typenschild – muss ein entsprechender Nachweis erbracht, ein Feinstaubfilter nachgerüstet oder ein Ofen sogar komplett ausgetauscht werden. „Seit dem 1. Januar 2018 gilt dies für Öfen mit Typenschild-Datum vor 1985, ab dem 1. Januar 2021 betrifft diese Vorgabe dann auch Öfen mit Typenschild-Datum vor 1995“, so Helmut Pertz. Für bestimmte Feuerungsanlagen gibt es zwar Ausnahmeregelungen, dennoch sollten Betreiber freiwillig dafür sorgen, dass die Emissionen die neuen Grenzwerte nicht überschreiten.

Die Qualität und die Technik des Ofens garantieren jedoch noch keine geringen Feinstaub-Emissionen. „Einen wesentlichen Einfluss hat der Verbraucher selbst“ sagt Helmut Pertz, indem er nur gut abgelagertes, trockenes Brennholz und geeignete Anzünder verwendet.“ Eine Alternative sind Feuerstätten für Holzpellets. Diese sind effizienter und haben deutlich weniger Feinstaubemissionen.

Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte sowie andere Tipps zum Thema Energie. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-saarland.de. Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale sind die Beratungsgespräche in den 19 Büros im Saarland kostenfrei. Termine zur persönlichen Beratung können unter Tel. (0800) 809 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung ist in unserer Region möglich in St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 202, Tel. (06894) 130, oder in Blieskastel in der Volkshochschule, am Schloss, Tel. (06842) 92 43 10.

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