Elstersteinpark Thiel sieht Rechte des Ortsrats verletzt

St. Ingbert · (red) Mit dem Beweidungsprojekt Elstersteinpark soll sich der Ortsrat St. Ingbert in seiner nächsten Sitzung am Montag. 14. Mai befassen, fordert die SPD-Fraktion. „Die öffentlich ausgetragene Auseinandersetzung um die Ausgestaltung des Beweidungsprojektes „Bürgerpark Elsterstein“ hätte sicherlich vermieden werden können, wenn der Ortsrat von Anfang an – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist – mit der Ausgestaltung des Projektes befasst gewesen wäre“, meint der Fraktionsvorsitzende der SPD im Ortsrat, Siegfried Thiel.

 Die SPD will den Ortsrat in seiner nächsten Sitzung mit dem Beweidungsprojekt im Elstersteinpark befassen.

Die SPD will den Ortsrat in seiner nächsten Sitzung mit dem Beweidungsprojekt im Elstersteinpark befassen.

Foto: Mathilde Thiel/Marthilde Thiel

Laut Thiel habe der Ortsrat 2014 lediglich im Grundsatz die Durchführung des Projektes beschlossen. Mit der konkreten Ausgestaltung sei er dagegen nicht befasst gewesen. Dessen ungeachtet sei mit der Ausführung des Projektes begonnen worden. Zwischenzeitlich sei es zu einem großen Teil realisiert und führe zu Ärgernissen bei den Anwohnern.

Thiel verweist auf Paragraf 73 Kommunalselbstverwaltungsgesetz, nach dem es ausschließlich dem Ortsrat obliegt, über die Ausgestaltung der örtlichen Park- und Grünanlagen zu entscheiden. Die Rechte des Ortsrats seien gravierend verletzt worden.

Was die Vergangenheit betrifft, fordert die SPD-Fraktion Aufklärung. In der Sitzung des Ortsrates am 14. Mai sollen von der Verwaltung folgende Fragen beantwortet werden: Weshalb wurde der Ortsrat nicht mit der konkreten Ausgestaltung des Beweidungsprojektes befasst? Wer hat die bisherige Ausgestaltung des Projektes entschieden? Aus welcher Kostenstelle wurden die bisher für die Einzäunung der Weidefläche angefallenen Kosten finanziert?

Für die Zukunft besteht die SPD-Fraktion darauf, dass weitere Maßnahmen im Projekt nur nach vorheriger Beschlussfassung des Ortsrates und dann unternommen werden, wenn im Haushalt die erforderlichen Mittel bereitgestellt sind.

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