Taggenauer Preis hat seine Tücken

St. Ingbert. Mehrere Kunden (Namen der Redaktion bekannt) sind empört über die Stadtwerke St. Ingbert. Nachdem die Kunden ihre Jahresendabrechnung 2012 erhalten und nach ihrer Ansicht zwei große Fehler entdeckt hatten, haben sie sich mit ihrer Beschwerde an unsere Zeitung gewendet

 Ungereimtheiten haben sich aus Sicht einiger Kunden der Stadtwerke St. Ingbert beim genauen Prüfen und Nachrechnen ihrer Strom-Rechnung ergeben. Foto: Patrick Pleul/dpa

Ungereimtheiten haben sich aus Sicht einiger Kunden der Stadtwerke St. Ingbert beim genauen Prüfen und Nachrechnen ihrer Strom-Rechnung ergeben. Foto: Patrick Pleul/dpa

St. Ingbert. Mehrere Kunden (Namen der Redaktion bekannt) sind empört über die Stadtwerke St. Ingbert. Nachdem die Kunden ihre Jahresendabrechnung 2012 erhalten und nach ihrer Ansicht zwei große Fehler entdeckt hatten, haben sie sich mit ihrer Beschwerde an unsere Zeitung gewendet. Die Stadtwerke nahmen ihr Ansinnen ihrer Ansicht nach nicht ernst und antworteten nur ausweichend auf ihre Anschreiben.

Zum ersten Streitpunkt: Die Kunden hatten auf ihrer Jahresrechnung bemerkt, dass die Grundgebühren für Wasser und Strom auf Tagesbasis berechnet wurden. Auf alle ihren Unterlagen - und auch heute noch im Internet - waren die Gebühren in den Jahren zuvor aber als Preise pro Monat angegeben. Da 2012 ein Schaltjahr war, mussten alle 22 000 Stadtwerke-Kunden so einen Tag mehr zahlen. Die Stadtwerke St. Ingbert hatten diese Umstellung der Abrechnung von Monats auf Tagesbasis all ihren Kunden zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Zwar handelt es sich bei den Mehrkosten um kleine Euro- oder Cent-Beträge doch den Kunden geht es ums Prinzip. "Ist eine solche stillschweigende Umstellung zu Lasten der Kunden überhaupt wirksam?", fragt sich einer der Kunden.

"Nein", sagt Jürgen Schröder, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Nach seiner Ansicht verstoßen die Stadtwerke mit der einseitigen und zudem unangekündigten Vertragsänderung gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Alle betroffenen Kunden hätten laut Schröder das Recht ihre Verträge ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Nach mehrmaliger Nachfrage haben die Stadtwerke St. Ingbert eingelenkt und einen Fehler eingestanden. "Durch das Schaltjahr und die Einführung der tagesgenauen Abrechnung in 2012 wurden fehlerhaft nur wenige Cent, aber dennoch ein erhöhter Grundpreis für den Monat Februar abgerechnet", erklärt Hubert Wagner, Geschäftsführer der Stadtwerke. Um den Anschein zu begegnen, dass die Stadtwerke mit diesem Fall Mehreinnahmen erzielen wollten, kündigt Wagner an, die zuviel eingezogenen Beträge zu erstatten. Die Umstellung der Grundgebühren-Berechnung von Monats auf Tagesbasis sei laut Wagner zugunsten der Kunden erfolgt. Sie käme Kunden zugute, die mitten im Monat den Anbieter wechseln möchten. Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale ist der Geschäftsführer der Stadtwerke aber überzeugt, dass die 22 000 Verträge durch den Fehler nicht ungültig wurden.

Zum zweiten Streitpunkt: Mehrere Kunden der Stadtwerke hatten auf ihrer Jahresendabrechnung bemerkt, dass sie ohne Ankündigung - und ohne dass sie das wünschten - für das Jahr 2013 in einen teureren Tarif verschoben wurden. Zuvor zahlten die Kunden ihren Strom nach den Tarif "IGB privat2 größer 2700", in dem ein kleiner Anteil Ökostrom enthalten war. In der Abrechnung der Kunden steht nun plötzlich ein neuer Tarif "IGB Watergreen", der als hundertprozentiger Ökostrom-Tarif teurer ist. . "Durch solche Aktionen werden Bürger abgezockt, ohne das sie es merken," beschwert sich ein Kunde. Im Info-Center der Stadtwerke wurde dem Kunden nach eigener Aussage erklärt, er habe doch schon zuvor einen Tarif mit Ökostrom-Anteil gezahlt. Die Stadtwerke seien davon ausgegangen, dass der Kunde einen hundertprozentigen Ökostrom-Tarif möchte.

Die Stadtwerke St. Ingbert bestreiten einen unangekündigten Tarifwechsel vehement. "Die Stadtwerke haben zu keinem Zeitpunkt Kunden in einen teureren Tarif verschoben", erklärt Geschäftsführer Wagner. Es ließe sich jedoch feststellen, dass es bei den Kunden durch die Vielzahl von Vertragsformen und -bedingungen zu Verunsicherung und Missverständnissen komme.

Für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist der Fall der Kunden eine klare Vertragsänderung, die der Zustimmung des Kunden bedarf. "Das ist rechtswidrig", erklärt Jurist Schröder, "ein Versorger kann jemanden nicht nach Gutsherrenart in einen anderen Tarif verschieben". Wenn ein Anbieter die Verträge nicht nach geltendem Recht ändert, sei ein Kunde auch nicht Änderungen gebunden und könne nach Schröders Ansicht auf einer Belieferung nach dem alten Tarif bestehen.

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