Straßenmusik Die Straßenmusik hat nicht nur Fans

St. Ingbert · Was den einen Atmosphäre schafft, empfinden andere durchaus auch einmal als schlichte Lärmbelästigung.

 In der Fußgängerzone in St. Ingbert musiziert vor allem im Sommer oft dieses Duo.

In der Fußgängerzone in St. Ingbert musiziert vor allem im Sommer oft dieses Duo.

Foto: Dominik Dix

Es gibt Sachverhalte und Probleme, die sind recht diffizil. Weil man sie aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten kann oder besser gesagt muss. Vor allem, wenn es um Menschen geht, die sicherlich nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Sonst würden sie nicht unter freiem Himmel ihre Dienste anbieten und darauf hoffen, dass die ein oder andere Münze den Weg zu ihnen findet.

Es geht um die Straßenmusiker, vor allem um die, die in der wärmeren Jahreszeit die Fußgängerzone in St. Ingbert bevölkern. Die die Passanten berieseln und auch diejenigen Leute, die sich vor Kneipen und Cafés häuslich niederlassen. Schnell flüchten vor allzu schrägen oder lauten Klängen können beide Gruppierungen. Problematisch jedoch wird es für die im Umfeld arbeitende Klientel, die bei brütender Hitze vor allem im Sommer die Fenster aufreißt und somit unter Umständen auch den wunderlichsten Stimmen und Tönen nicht entkommt. Wobei der ein oder andere Solist oder auch Duos und Trios nach einer kleinen Pause das gleiche Repertoire rauf- und wieder runternudeln – von Frank Sinatras „My way“ bis hin zum Lambada.

Unsere Zeitung hat sich kundig gemacht bei der Stadtverwaltung St. Ingbert und mal nachgefragt, wie es sich in rechtlicher Hinsicht verhält mit dem Gefiedel und Gedudel unter Gottes Sonne. Was da geht und gar nicht geht, erläuterten Pressesprecher Peter Gaschott und Andreas Menges vom Ordnungsamt, der sich im Rathaus auskennt mit den einschlägigen Vorschriften auf kommunaler Ebene.

Bevor der ernsthafte Einstieg in die Materie erfolgt, schickt Gaschott voran, dass zu einem richtigen Sommer auch die Straßenmusik dazugehört. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass man sie in gewisser Weise auch beherrscht. Aber wer stellt so etwas treffsicher fest? Es sei denn, es sei eindeutig, dass sich jemand „krakeelend an der abendländischen Kultur versucht, sagt der Pressesprecher im Rathaus, um spaßeshalber noch hinzuzufügen: „Wir sind oft genug versucht, die Flyer der Musikschule zu überreichen.“ Die Geschäftsleute in der Fußgängerzone könnten einem manchmal schon leid tun, oft jedoch seien auch richtig gute Musiker vor Ort. An und ab, so ist ebenfalls zu erfahren, erreichten die Stadt Beschwerden, doch die hielten sich in Grenzen.

Nach Angaben von Andreas Menges ist die Musik dann nicht erlaubt, wenn sie elektronisch verstärkt wird. So musste auch vor wenigen Tagen ein Gitarrenspieler den Platz vor einem Geldinstitut räumen, weil er sich nicht an die Ordnung hielt. Keine Erlaubnis bei der Stadt für ihre mehr oder weniger genießbaren Künste einholen müssen die Straßenmusiker, wenn sie keine gewerblichen Zwecke verfolgen und auch nicht gegen Entgelt, also etwa gegen Gage eines gastronomischen Betriebes, spielen.

Wobei die freiwillige Spende aus der Bevölkerung nicht gleichzusetzen ist mit Entgelt. Im Übrigen sind die Solisten und Gruppen mit Akkordeon., Panflöte und was auch immer angehalten, alle halbe Stunde den Standort zu wechseln. Und so kommt, wenn alles in geregelten Bahnen läuft, der eine mit dem anderen gut aus.

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