Wegen „akuter Einsturzgefahr“ Stadtsprecher klärt über Abriss von Gebäude auf Privatgrundstück auf

St. Ingbert · In der Kaiserstraße wird derzeit auf Betreiben der Stadt ein Gebäude abgerissen, das auf einem Privatgrundstück liegt. Das hat bei der FDP im Stadtrat für Verwunderung gesorgt (wir berichteten). Jetzt erklärt Peter Gaschott, Pressesprecher der Stadt St. Ingbert die Maßnahme.

Der Abriss der Bauruine erfolge „im Rahmen einer Ersatzvornahme“ .

Eine Behörde kann eine Ersatzvornahme in die Wege leiten, wenn eine andere Person nicht willens oder fähig ist, selbst zu handeln. Dies ist laut Gaschott auch hier der Fall. „Der letzte Eigentümer des Anwesens, der mittlerweile verstorben ist, schuldet der Stadt St. Ingbert Geld“, erläutert Gaschott. Die Stadt habe versucht „die ausstehende Summe beizutreiben“. Doch niemand habe das Erbe angetreten, weswegen das Anwesen derzeit in den Händen einer Nachlassverwalterin sei. Das Gebäude werde jetzt zwangsversteigert. „Bei der Zwangsversteigerung sollen zunächst die ausstehenden Zahlungen an die Stadt befriedigt werden“, so der Pressesprecher weiter.

Die Stadt habe nun durch die besagte Ersatzvornahme einschreiten müssen, um „Gefahren zu beseitigen, die von dem Gebäude ausgehen“. Dieses sei nämlich „akut einsturzgefährdet“. Weiterhin sei „die Verkehrssicherung angesichts des maroden Gebäudezustands nicht gegeben“. Die Untere Bauaufsichtsbehörde sei deshalb – gemäß ihren Verpflichtungen – eingeschritten, um „die öffentliche Sicherheit auf dem Gebiet des Baurechts zu gewährleisten“. Die Bauaufsicht habe „eine Abrissverfügung mit Sofortvollzug“ erlassen. „Die Kosten für den Abriss des Gebäudes werden dem Mindestgebot bei der Zwangsversteigerung zugeschlagen“, teilt Gaschott mit.

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