Stadtverwaltung klärt Definition von „junge Familien“

St Ingbert · Der Familienbegriff ist im Umbruch. Diese Erkenntnis hat in seiner jüngsten Sitzung auch den Stadtrat der Mittelstadt St.

Ingbert erreicht. Ein Tagesordnungspunkt beschäftigte sich mit der "Änderung der Richtlinien zum Förderprogramm junger Familien". In der Sache war sich der Rat schnell einig. Die Förderung beim Erwerb eines Hauses (5000 Euro Zuschuss der öffentlichen Hand) soll bis maximal sechs Monate nach der Beurkundung des Kaufvertrages möglich sein. Das wurde allseits begrüßt. Gab es doch in der Vergangenheit unter dem Passus, die Förderung nur im Erwerbsjahr zu gewähren, immer dann Probleme, wenn dieser Erwerb nahe beim Jahresende lag.

Oliver Kleis, letztverbliebenem Ratsmitglied der Partei "Die Linke", war es jedoch vorbehalten, diesem Tagesordnungspunkt eine gewisse Würze zu schenken. Er fragte schlicht: "Wie definiert die Stadt eigentlich den Begriff ,junge Familien'?" Damit löste er nicht nur interessierte Blicke unter seinen Ratskollegen aus, sondern auch fragende in der Verwaltungsbank. Bis Oberbürgermeister Hans Wagner mit einem gewissen Zweifel in der Stimme sagte: "Lebensgemeinschaft ist in Ordnung." Und dann hinterherschob, die Verwaltung kläre die Definition von "junge Familien" noch im Detail. Diese Klärung dürfte auch den Schwulen- und Lesbenverband im Saarland interessieren.

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