Stadtrat Eine „schöne Sache“ wird zum Zankapfel

St. Ingbert · Der „alte“ Stadtrat beschäftigte sich in seiner letzten Sitzung mit dem Fitnessparcours in Hassel. An ihm scheiden sich die Geister.

 In der heißen Phase des Wahlkampfes Ende April wurde der neue Fitnessparcours in Hassel unter anderem von OB Hans Wagner (im Hintergrund) eingeweiht. Jetzt geht es im Stadtrat um die Folgekosten.

In der heißen Phase des Wahlkampfes Ende April wurde der neue Fitnessparcours in Hassel unter anderem von OB Hans Wagner (im Hintergrund) eingeweiht. Jetzt geht es im Stadtrat um die Folgekosten.

Foto: Cornelia Jung

Eine eigentlich schöne Maßnahme: Doch der vom Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert initiierte Fitnessparcours in Hassel ist zum Streitobjekt geworden. Gut gedacht, ganz ordentlich gemacht, aber schlecht kommuniziert – so könnte man das Projekt in Kürze beschreiben. Denn die Umsetzung sorgt nicht überall für Freude. Der Ortsrat Hassel monierte, dass es nicht ginge, in seinem Beritt Dinge auf den Weg zu bringen, die vorher nicht kommuniziert wurden. Zumal der Verein nach Errichtung der Anlage diese der Stadt übergeben will, die zukünftig für deren Wartung aufkommen soll. Noch ist nicht abschließend geklärt, in wessen Verantwortlichkeit der Trimm-Dich-Pfad künftig fällt.

In der jüngsten Stadtratssitzung gab es aber Informationen zum Sachstand und welche Konsequenzen diverse Szenarien hätten. Bereits im August vergangenen Jahres habe es einen Ortstermin am Fröschenpfuhl mit der für solche Vorhaben zuständigen städtischen Abteilung Umwelt, dem SaarForst Landesbetrieb als Grundstückseigentümer, Hans Wagner, Vorsitzender des Fördervereins, und Michael Quiring als dessen Geschäftsführer gegeben. Anfang September 2018 habe der Oberbürgermeister dann die Fachabteilung mit der Umsetzung des Projekts beauftragt. Diese habe bisher rund 20 Arbeitsstunden für die fachliche Begleitung geleistet, die dem Verein gegebenenfalls in Rechnung gestellt würden. Diese Tätigkeit habe die Standortauswahl der Fitnessgeräte, die gemeinsam mit dem Saarforst-Revierleiter getroffen wurde, die Unterstützung des Vereins bei der Geräte- und Herstellerauswahl sowie der Gerätemontage durch eine Fachfirma beinhaltet. Außerdem seien mit dem Grundstückseigentümer der Gerätestandorte die Modalitäten des benötigten Gestattungsvertrages geklärt worden. Diese Vereinbarung zwischen dem SaarForst Landesbetrieb als Gestattungsgeber und der Stadt St. Ingbert als Gestattungsnehmer wurde Mitte März getroffen. Aus diesem Vertrag übernimmt die Stadt die Verkehrssicherungspflicht für die aufgestellten Fitnessgeräte einschließlich des Geräteumfeldes. Im Rahmen dieser Verpflichtung seien an den Geräten einmal jährlich eine Hauptuntersuchung mit einem geschätzten Aufwand von bis zu vier Arbeitsstunden und bis zu zwei mit einem geschätzter Aufwand von zwei Arbeitsstunden zu leisten. Desweiteren sei das Geräteumfeld im Rahmen einer Baumkontrolle zweimal jährlich zu kontrollieren. Bezüglich sich ergebender baumpflegerischer Maßnahmen könne keine verbindliche Voraussage seitens der Fachabteilung gemacht werden. Da die Fitnessgeräte überwiegend aus pulverbeschichtetem Stahl oder Edelstahl bestehen, gehe die Verwaltung lediglich von einem kleinen Reparaturaufwand aus. Allerdings sollte aus Sicht der Fachabteilung nicht nur der mögliche Aufwand betrachtet werden, sondern auch der Wert der zu übereignenden Fitnessgeräte, die in etwa die Wertigkeit eines mittleren Spielplatzes besitzen und den Naherholungsbereich Fröschenpfuhl deutlich aufwerten.

Sollte der Stadtrat sein Okay nicht geben und die Eigentumsübertragung an die Stadt nicht vollzogen werden, soll der Gestattungsvertrag mit dem SaarForst Landesbetrieb seitens der Stadt St. Ingbert gekündigt werden und der Verein zur Förderung der sozialen und kulturellen Belange in St. Ingbert als neuer Gestattungsnehmer fungieren. Sollte der SaarForst-Landesbetrieb den Verein allerdings nicht als Gestattungsnehmer akzeptieren, müsse der Fitnessparcours, im schlimmsten Fall, wieder abgebaut werden.

Die Verwaltung fasst die Alternativen wie folgt zusammen: Plan A – der Stadtrat stimmt der Übereignung der Geräte und dem zukünftigen Betrieb des Parcours durch die Stadt zu, dann bleibt alles beim Alten; Plan B – stimmt der Rat nicht zu, sei mit dem Förderverein zu klären, ob dieser bereit wäre, den Parcours selbst zu betreiben und seinerseits einen entsprechenden Gestattungsvertrag abzuschließen; Plan C – eine einvernehmliche Regelung zwischen Stadt, Verein und Saarforst, die einen Einstieg des Vereins in den Vertrag anstelle der Stadt vorsieht; Worst case – keine Einigung und Abbau auf Kosten des Vereins.

Noch hat der Rat nicht entschieden. In ihm war von Alleingängen des OB, an den unterschiedlichen Gremien vorbei, die Rede. „Es sollte eine Überraschung werden, das ist doch gelungen“, sagte Hans Wagner dazu nur, „ich kann nichts Negatives daran erkennen, wenn man was für die Gesundheit der Bevölkerung tut.“

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