Stadtrat St. Ingbert Der OB fährt jetzt im weißen Peugeot

St. Ingbert · Ulli Meyer wollte bei der Nutzung seines Dienstwagens Klarheit schaffen. Der Stadtrat erließ daher in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Ordnung.

 Dieser weiße Peugeot 2008 aus dem Fuhrpark der Stadt dient jetzt als Dienstwagen für den St. Ingberter Oberbürgermeister.

Dieser weiße Peugeot 2008 aus dem Fuhrpark der Stadt dient jetzt als Dienstwagen für den St. Ingberter Oberbürgermeister.

Foto: Elmar Müller

Immer wieder sorgen die Dienstwagen für Bürgermeister in den Kommunen für Zündstoff. Nicht so in St. Ingbert. In seiner ersten Sitzung nach der Corona-bedingten Pause stimmte der St. Ingberter Stadtrat einmütig dem Erlass einer Benutzungsordnung für den Dienstwagen des Oberbürgermeisters zu.

Hintergrund der jetzigen Entscheidung ist die Tatsache, dass bisher der Stadt St. Ingbert keine Regelung für die Oberbürgermeister über die private Nutzung von Dienstfahrzeugen bestand. „Ich will, dass das Ganze rechtlich sauber geregelt wird“, erklärte Oberbürgermeister Ulli Mey gegenüber der Saarbrücker Zeitung.

Und so schlug die Verwaltung vor, für den Oberbürgermeister eine Dienstwagenordnung zu erlassen. „Wir haben uns dabei an einer vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag und der Prüfungsgesellschaft PwC entwickelten Dienstwagenordnung orientiert“, erklärte der Erste Beigeordnete Markus Schmitt (Grüne), der für diesen Punkt die Leitung der Sitzung übernommen hatte.

Schmitt erklärte, dass es in der Stadtverwaltung bisher keine Regelung für die Nutzung eines Dienstfahrzeuges für den Oberbürgermeister gebe. Er zeigte sich darüber verwundert, betonte aber: „Wir brauchen hier im Haus eine rechtliche Grundlage in dieser Angelegenheit.“ Die jetzt verabschiedete Ordnung sieht, sieht vor, dass der Nutzer des Dienstfahrzeuges die privat entstandenen Aufwendungen an die Stadt St. Ingbert erstattet. Die Anschaffung eines neuen Wagens ist nicht erforderlich. Stattdessen wird auf ein gebrauchtes Fahrzeug, das sich bereits im Fuhrpark der Stadt befindet, ein weißer Peugeot 2008, zurückgegriffen.

Die Höhe des vereinbarten pauschalen Nutzungsentgelts orientiert sich an dem auf außerdienstlichen Fahrten entfallenden prozentualen Anteil an den steuerlich ermittelten Gesamtkosten des Dienstwagens. Dieser prozentuale Anteil wird ab dem 1. Januar 2021 auf der Basis der mit dem Dienstwagen gefahrenen Strecken in der Zeit vom 1. Juli bis 31.Dezember 2020 festgesetzt. Im Jahr 2020 ist der außerdienstliche Anteil an den Gesamtkosten auf Grundlage eines Fahrtenbuches zu ermitteln. Die Höhe des pauschalen Nutzungsentgeltes wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Zusätzlich zu dem Nutzungsentgelt muss Ulli Meyer den Nutzungsvorteil zu versteuern. Dazu wird die Ein-Prozent-Regelung pro Monat gewählt.

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