Wahl in St. Ingbert Auch im Wahllokal besteht Maskenpflicht

St Ingbert · Die St. Ingberter Stadtverwaltung hat noch einmal auf die Pflicht zur Einhaltung der Corona-Auflagen auch bei der Bundestagswahl am kommenden Sonntag hingewiesen. Oberstes Ziel sei die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und die Gewährleistung eines hohen Infektionsschutzes für alle Wählerinnen und Wähler, alle Mitglieder der Wahlvorstände und alle weiteren Personen, die sich in den am kommenden Sonntag in den Räumen der Wahllokale aufhalten werden.

Die Kommunen gewährleisteten durch ihre organisatorischen Vorkehrungen sowohl bei der Auszählung der Briefwahl-Stimmen als auch bei der Urnenwahl am 26. September die Einhaltung der Hygienemaßnahmen (zum Beispiel die Einhaltung des Abstandsgebotes, vorgegebene Laufwege, ausreichende Desinfektionsmöglichkeiten oder regelmäßiges Lüften der Räume).

Bei der Urnenwahl und bei der Briefwahl vor Ort gelte nach der aktuellen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine generelle Maskenpflicht während des Aufenthalts in Wahlräumen. Eine Ausnahme von dieser generellen Maskenpflicht sei nur durch Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests möglich. Wenn kein solcher Ausnahmefall vorliegt, sei der Zutritt zu den Wahlbüros ohne Maske nicht gestattet. Mit der Briefwahl könne die Teilnahme an der Wahl vollständig kontaktlos erfolgen.

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