Stadt Blieskastel erhöht ab diesem Jahr die Gewerbesteuer
Blieskastel · Der Doppelhaushalt 2013/14 steht zur Verabschiedung an: Nicht nur, aber auch dafür kommt der Blieskasteler Stadtrat an diesem Mittwoch, 8. Mai, um 17.30 Uhr im Rathaus zusammen.
Wenn der Blieskasteler Stadtrat an diesem Mittwoch, 8. Mai, ab 17.30 Uhr im Rathaus zusammenkommt, soll auch der Doppelhaushalt 2013/14 verabschiedet werden. Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist im Jahr 2013 eine jahresbezogene Unterdeckung von 7,9 Millionen Euro und im Jahr 2014 eine Unterdeckung von 6,3 Millionen Euro aus. Der Fehlbedarf 2013 ist damit um 889 600 Euro höher als 2012. Der Anstieg des Fehlbedarfs 2013 gegenüber 2012 resultiere aus rund 1,4 Millionen Euro niedrigeren Schlüsselzuweisungen, was auf die 2012 auf Landesebene überdurchschnittlich gestiegene Finanzkraft der Stadt Blieskastel zurückzuführen sei, wie Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener im Vorfeld der Ratssitzung erklärte. Die Kreisumlage steige 2013 gegenüber dem Vorjahr um 134 000 Euro. Zur Verbesserung der Einnahmesituation sei ab 2013 eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 395 von Hundert (v..H.) auf 405 v. H. vorgesehen. Aufgrund der Erhöhung der Gewerbesteuer seien Mehrerträge von 130 000 Euro eingeplant. Der Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Blieskastel von 425 v. H. in den Jahren 2005 bis 2008 war durch Beschluss des Stadtrates von 410 v. H. im Haushaltsjahr 2009 auf 395 v. H. ab dem Haushaltsjahr 2010 gesenkt worden. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der die Gewerbebetriebe einer Gemeinde belastet werden. Die Höhe der Gewerbesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sein, da die Kommunen die Hebesätze für die Steuer selbst festlegen. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis des Gewerbeertrages, der vom Finanzamt ermittelt wird. Aus dem Gewerbeertrag wird dann der so genannte Steuermessbetrag ermittelt. Dieser wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.