St. Ingberts Waffenarsenal im Visier

St. Ingbert. Eine kleine Meldung zeigte auf den ersten Blick erschreckende Zahlen. "Saarländer horten die meisten Waffen in Deutschland" lautete zum Jahresanfang eine Überschrift in der SZ. Aus ihr ging hervor, dass statisch auf 1000 Saarländer rund 120 angemeldete Waffen kommen. Doch wie steht es um den Waffenbesitz unter den St

St. Ingbert. Eine kleine Meldung zeigte auf den ersten Blick erschreckende Zahlen. "Saarländer horten die meisten Waffen in Deutschland" lautete zum Jahresanfang eine Überschrift in der SZ. Aus ihr ging hervor, dass statisch auf 1000 Saarländer rund 120 angemeldete Waffen kommen. Doch wie steht es um den Waffenbesitz unter den St. Ingbertern? Auch der erstaunt, ist aber längst nicht so hoch, wie es in Relation zu den rund 127 000 saarländischen Waffen zu erwarten wäre, die Anfang Dezember an das Nationale Waffenregister gemeldet wurden. Rund 550 Waffenbesitzer und etwa 3100 legale Waffen sind derzeit in der Mittelstadt registriert. Diese Zahlen nennen Claudia Motsch und Hennig Fremgen, die Mitarbeiter der Waffenbehörde im St. Ingberter Rathaus. Registriert sind dabei alle Arten von Gewehren und Pistolen: Lang- und Kurzwaffen ebenso wie Gas- und Signalpistolen. Die meisten legalen Waffenbesitzer seien dabei Schützen oder Jäger. "Und weil diese für den Schießsport oder die Jagd mehrere Waffen benutzen, erklärt sich auch, dass auf eine registrierte Person fast immer mehrere Waffen zugelassen sind", sagt Motsch. Zudem sind dem St. Ingberter auch acht Waffensammler bekannt. Alleine deren Schusswaffen-Bestände schätzt Fremgen auf 350 bis 400.

Nach Angaben der beiden Mitarbeiter der städtischen Abteilung Ordnungsaufgaben, zu der die Waffenbehörde zählt, hat sich das legale Waffenarsenal in der Mittelstadt in den vergangenen Jahren reduziert. Im Frühjahr 2009 hatten noch rund 850 St. Ingberter 3564 Pistolen und Gewehre besessen. Den seitherigen Rückgang hänge vor allem mit mehreren Änderungen im Waffengesetz zusammen, wie Claudia Motsch erläutert. 2008 entfiel etwa das sogenannte Erbprivileg im Waffenrecht, das heißt Erben mussten fortan ein "eigenes Bedürfnis" für ererbte Waffen nachweisen. Als 2009 das Waffengesetz verschärft wurde, konnten illegale Waffen befristet straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. "Die deutlichste Wirkung zeigte aber strengere Regeln für die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition, die seit 2010 gelten", sagt Motsch. Damals habe die Stadt St. Ingbert alle Waffenbesitzer angeschrieben und über die jetzt geltenden Anforderungen informiert. Mit Folgen: Etliche Gewehre wurden zurückgegeben oder unbrauchbar gemacht.

Die allermeisten Kunden der Waffenbehörde in der Mittelstadt berechtigt im Übrigen eine Waffenbesitzkarte zum Erwerb und Besitz der darin eingetragenen Waffen. Sehr selten sind hingegen weitergehende Berechtigungen. Gerade einmal zwei St. Ingberter überhaupt haben einen Waffenschein und dürfen somit auch außerhalb ihrer Wohnung oder Geschäftsräume ihre Waffe bei sich tragen. Und 23 Personen aus der Mittelstadt verfügen über einen "Kleinen Waffenschein", der sie zum Führen von Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen berechtigt.

Auch wenn es grundsätzlich jedem erlaubt sei eine Schusswaffe zu besitzen, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wie Fremgen betont, wird in den Waffenbehörde auch die regelmäßige Kontrolle groß geschrieben. So prüft die Stelle in St. Ingbert beispielsweise alle drei Jahre die Einträge der Waffenbesitzer im Bundeszentralregister. Und unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen zielen auf die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen und Munition. Fremgen: "Wo diese nicht gewährleistet ist, wird auch eine registrierte Waffe illegal und kann beschlagnahmt werden."Foto: XXX

"Die meisten Schützen und Jäger haben mehrere Waffen."

Claudia Motsch,

Waffenbehörde

in St. Ingbert

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort