Stadtratssitzung St. Ingbert „Sonderausschuss Corona“ regiert die Stadt

St. Ingbert · Der Stadtrat hat die Zuständigkeiten und die Besonderheiten des neuen Kriesenauschusses diskutiert.

 St. Ingberter Rathaus (Symbolbild). Foto: Cornelia Jung

St. Ingberter Rathaus (Symbolbild). Foto: Cornelia Jung

Foto: Cornelia Jung

In seiner Sondersitzung am Montagabend hat der St. Ingberter Stadtrat die Funktion aller Ausschüsse mit Ausnahme des Rechnungs-Prüfungs-Ausschusses (RPA) dem Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) als „Sonderausschuss Corona“ übertragen. Die Sitzung war in der Stadthalle. Hier konnten die erforderlichen Abstandsregeln eingehalten werden.

36 der 44 Ratsmitglieder waren erschienen. Angesichts der hohen und ständig steigenden Krankenzahlen gehe es darum, arbeitsfähige Strukturen in der Verwaltung aufrecht zu erhalten, um die Kernaufgaben erledigen zu können, erläuterte Oberbürgermeister Ulli Meyer zu Beginn der Sitzung. Auch in einer Krise müssten der Stadtrat und eine demokratisch legitimierte Verwaltung handlungsfähig bleiben. Wichtig sei es dabei für die Verwaltung, dass sie sich nicht nur auf ihr Notanordnungsrecht stütze, sondern auch ein Vertrauensvotum des Stadtrates habe, um notwendige Maßnahmen durchführen zu können, so Meyer. Das sei für demokratisch gewählte Mandatsträger sicherlich keine einfache Entscheidung, gestand der OB ein.

Nach knapp einstündiger Diskussion beschloss der Stadtrat schließlich mit großer Mehrheit in Abänderung der Geschäftsordnung des Stadtrates insgesamt sieben Regelungen. Diese sollen bis zum 30. September gelten. So werden dem neuen Sonderausschuss alle Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen, die nicht nach den Bestimmungen des Kommunalen Selbstverwaltungs-Gesetzes (KSVG) dem Stadtrat vorbehalten sind. Die Beschlüsse sind dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung bekannt zu geben.

Zudem wird dem OB die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragsvolumen in Höhe von 250 000 Euro übertragen. Weiterhin wird der Oberbürgermeister ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bis zu 25 000 Euro bereit zu stellen. Der Sonderausschuss selbst darf über- und außerplanmäßige Mittel bis zu 250 000 Euro bereitstellen. Für den Fall, dass der Sonderausschuss wegen Erkrankungen nicht mehr beschlussfähig ist, wird in Abänderung der Geschäftsordnung dem Oberbürgermeister die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen übertragen. Allerdings müssen die jeweiligen Maßnahmen im Rahmen der im Haushaltsplan der Stadt oder den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe festgesetzten Mittel erfolgt.

Und schließlich wird die Verwaltung ermächtigt, in Personalangelegenheiten bis zur Entgeltgruppe 9b auf bis zu zwei Jahre zeitlich befristete Einstellungen vorzunehmen und Arbeitsverträge zu verlängern sowie die Abordnung und Versetzung von Beamten vorzunehmen.

Die knapp einstündige Diskussion drehte sich in erster Linie um die Laufzeit dieser Regelungen. Maximilian Raber (SPD), Albrecht Hauck (Familien-Partei) und Anne Hadamitzky (Linke) plädierten für eine Zeitspanne bis nach den Sommerferien oder wollten sie an die Wiedereröffnung des Schulbetriebes koppeln. Andreas Gaa (FDP) forderte aufgrund der besonderen Bedeutung des „Corona-Ausschusses“ eine Erhöhung der Zahl der Ausschuss-Mitglieder von elf auf 16. So könnten auch die fünf Parteien und Gruppierungen, die keinen Sitz im Ausschuss hätten, mitbestimmen. Das sei nicht möglich, weil die Besetzung dann nicht mehr dem Wählerwillen entspreche, erklärte Ulli Meyer und verwies darauf, dass auch Mitglieder der angesprochenen fünf Parteien und Gruppierungen an den Sitzungen teilnehmen könnten.

Zudem sicherte er zu, alle Ratsmitglieder über die Beschlüsse des Ausschusses zu informieren. Weiterhin wies der OB darauf hin, dass jedem Ratsmitglied das Recht zustehe, eine Stadtratssitzung zu beantragen. Frank Breinig (CDU) wertete die Regelungen als „zielführend“ und Rainer Keller (Grüne) bat alle um Vertrauen für diese Lösungen.

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