Nach Rattenplage im Frühjahr Bürger-Unmut über Müll und Ratten

St. Ingbert · In der Pfarrgasse lag lange ein toter Nager. Nur auf öffentlichen Flächen wird die Stadtverwaltung aktiv.

 Diese tote Ratte fand einer unserer Leser auf einem Parkplatz in der Pfarrstraße.

Diese tote Ratte fand einer unserer Leser auf einem Parkplatz in der Pfarrstraße.

Foto: Wolfgang Carl

Meist verstecken sie sich im Untergrund – doch so bald sie sich an die Oberfläche wagen, packt viele Menschen der Ekel. So ähnlich dürfte es den ein oder anderen Bürger in St. Ingbert vor kurzem wohl gegangen sein, als er durch die Innenstadt auf einem Einkaufsbummel unterwegs war. Wolfgang Carl, der eine Zahnarztpraxis in der Fußgängerzone betreibt, berichtet von einer eher unappetitlichen Begegnung mit einem der Nager. Auf einem Parkplatz in der Pfarrgasse fand er jüngst am helllichten Tag eine tote Ratte, die da „seit mindestens Sonntag“ liege, wie er unserer Zeitung berichtet. Auch generell moniert er die zunehmende Vermüllung des Parkplatzes. „Kein Wunder, dass sich in diesem Umfeld Ratten wohlfühlen. Dies ist dann allerdings nicht nur ein Thema der städtischen Sauberkeit, sondern auch ein absehbares Gesundheitsrisiko“, so Carl.

Die zunehmende Vermüllung war wohl auch eine der Gründe für die Rattenplage auf dem ehemaligen Gelände der Westpfälzischen Verlagsdruckerei in diesem Frühjahr (wir berichteten). Auch damals beschwerten sich Anwohner über herumliegenden Müll und anderen Unrat, der „paradisische Verhältnisse“ für die Nager bilden würde. Die Stadt ließ das Gelände damals aufwendig aufräumen und säubern. Allerdings teilte die damals zuständige Bauverwaltung kurze Zeit später mit, dass nur wenige Tage nach der Aufräumaktion bereits wieder Müll auf dem Gelände abgelagert wurde.

Eine Anfrage bei der Stadtverwaltung zu der aktuellen Rattensichtung in der Pfarrgasse ergab, dass beim Ordnungsamt bisher keine Ratten in dem Gebiet um den Parkplatz gemeldet wurden. Generell prüfe die Stadt bei jeder Meldung zunächst, ob der Rattenbefall ausschließlich auf privaten Flächen bestehe oder ob auch öffentlicher Raum betroffen sei, wie Peter Gaschott, Pressesprecher der Stadt St. Ingbert, mitteilt. „Liegt das Problem auf Privatgelände, ist der Eigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Besitzer verpflichtet, die Rattenbekämpfung durchzuführen“, erklärt er. In den meisten Fällen setze man den Eigentümern dafür eine bestimmte Frist. Tummeln sich die Nager dagegen auf öffentlichen Gelände, beauftrage die Stadt ein Fachunternehmen mit der Beseitigung des Ratten-Problems.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort