Verbrauchertipp Noch bis Ende Januar die Solar-Anlage registrieren

St. Ingbert/Bliestal · Die Verbraucherzentrale gibt Tipps über das Thema Sonnenenergie.

 Solaranlagen müssen bis Ende Januar neu registriert werden.

Solaranlagen müssen bis Ende Januar neu registriert werden.

Foto: dpa-tmn/Nestor Bachmann

Sonnenenergie hat einen wesentlichen Anteil an der Energiewende. Um die Energieversorgung umzustellen, benötigen die Akteure aktuelle Daten. Diese werden seit 2019 zentral im öffentlich zugänglichen, amtlichen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gesammelt. Es löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen ab. Ende Januar läuft die Frist zur Registrierung ab. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen bestehenden PV-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Auch Anlagen, die keine Vergütung mehr erhalten sowie Stecker-Solar-Geräte sind einzutragen. Bei Nichteintragung droht ein Bußgeld oder die Kürzung der Vergütung. Eigenheimbesitzer, die noch keine Solaranlage haben, sich aber dafür interessieren, können den Eignungs-Check Solar der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Bei einem Ortstermin wird erläutert, ob das Gebäude die Voraussetzungen für eine Solar-Wärme oder -Strom-Anlage erfüllt. Wer den Check aufgrund der aktuellen Situation nicht sofort durchführen lassen möchten, kann sich für einen Termin im Sommer vormerken lassen.

Anmeldung zur Energieberatung in St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, unter Tel. (06894) 130, in Blieskastel in der VHS, Am Schloss 11 (ehemaliges Internatsgebäude) unter Tel. (06842) 92 43 10.

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