Rohrbacher Ortsrat setzt sich für die Radfahrer ein

Rohrbach · Der Ortsrat Rohrbach ist dafür, die Stadtverwaltung lehnt jedoch eine provisorische Lösung zur Öffnung des ehemaligen Accord-Parkplatzes für Radfahrer ab. Begründung: Der Parkplatz sei noch keine öffentliche Verkehrsfläche.

Geht es nach dem Willen des Rohrbacher Ortsrates, soll sich bald etwas für Radfahrer in dem St. Ingberter Stadtteil tun. Denn das Gremium sprach sich in seiner jüngsten Sitzung für das Anlegen eines Fahrradweges über den Parkplatz des ehemaligen Accord-Marktes aus. "Radfahrer , die von Rohrbach-Nord kommend nach St. Ingbert wollen, müssen die stark befahrene Obere Kaiserstraße nehmen, um auf den Fahrradweg nach St. Ingbert zu gelangen", erklärte CDU-Fraktionssprecher Jörg Schuh. Hierbei seien gefährliche Straßenabschnitte zu passieren.

Fahrradweg gewünscht

Gleichzeitig habe die Stadt St. Ingbert kürzlich einen Teil des ehemaligen Accord-Parkplatzes für den Bau der geplanten Umgehungsstraße erworben. "Nachdem die Umgehungsstraße Mühlstraße/Industriestraße zurzeit nicht realisierbar ist, sollte der kurzfristige Bau einer Fahrradquerung über den Accord-Parkplatz angestrebt werden", argumentierte Jörg Schuh. Nicht nur für Radfahrer aus Rohrbach-Nord sei dies vorteilhaft. Mit einem durchlaufenden Fahrradweg lasse sich auch das Naherholungsgebiet "Glashütter Weiher" schnell und sicher erreichen.

Roland Schwarz (Familie) stimmte im Grunde zu, verwies aber auch auf den "Sieben-Weiher-Weg", mit dem das Naherholungsgebiet ebenfalls sicher erreichbar sei. Es handele sich zwar um einen Waldweg, der jedoch gut befahrbar sei.

Keine provisorische Öffnung

Auch SPD-Fraktionssprecherin Herdis Behmann sprach sich für den Radweg über den ehemaligen Accord-Markt aus: "Es wäre schon gut, wenn man für Radfahrer in Kürze etwas hätte." Anders sieht das jedoch die Verwaltung der Stadt St. Ingbert, die schriftlich Stellung nahm: "Wie bereits mehrfach mitgeteilt, ist eine provisorische Lösung zur Öffnung des ehemaligen Accord-Parkplatzes für Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer zurzeit nicht möglich, da dieses Objekt noch keine öffentliche Verkehrsfläche darstellt und somit die Haftungsgründe beziehungsweise Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann".

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