Pfuhlwiese Rathaus: Ohne Bebauungsplan passiert nichts

St. Ingbert · Die Stadtverwaltung spielt bei der Pfuhlwiese den Ball ins Feld des Stadtrats. Dieser müsse entscheiden, ob dort gebaut wird - oder nicht.

 04IGB-Pfuhlwiese

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Foto: SZ/Bernhard Baltes

Nachdem die CDU St. Ingbert am vergangenen Montag bezüglich einer möglichen Bebauung der Pfuhlwiese die Anwohner informiert hat, bezog nun auch die Stadtverwaltung Stellung. „Die Aussage, hier sei ein Supermarkt geplant, ist schlicht und einfach falsch“, sagt Peter Gaschott, Pressesprecher der Stadt St. Ingbert, ebenso wie der Punkt, „die Verwaltung plane in der Pfuhlwiese Wohnen und Einkaufen“.

Die Verwaltung müsse, so Gaschott, dem Rat Entscheidungsgrundlagen liefern, also planerische Entscheidungshilfen. Die Entscheidung liegt beim Stadtrat. Erst wenn dieser entscheidet, dass in der Pfuhlwiese gebaut werden kann, beginne die Stadtverwaltung mit den Planungen, nicht umgekehrt, erklärt Gaschott: Und „so mancher im Rat vergesse die eigenen Beschlüsse“, sagt er.

Peter Gaschott meint damit das Nahversorgungskonzept, das der Stadtrat im November 2015 als Planunggrundlage einstimmig beschlossen hat. Mit dem Ziel, festzustellen, wo in der Stadt noch fußläufig erreichbare Einkaufsmöglichkeiten fehlen. Laut Konzept ist der Begriff „fußläufige Erreichbarkeit“ mit einem einfachen Weg von 600 Metern definiert. Dieses Konzept förderte drei Standorte für Einkaufsmöglichkeiten zutage, erklärt Gaschott: den Bereich Mühlwald – vor dem Hintergrund einer möglichen Verlagerung eines Marktes, den Bereich Stegbruch und eben den Bereich Betzentalstraße, also die „Pfuhlwiese“.

Ein Ergebnis, das sich unter anderem auf Statistiken zu Einwohnerzahlen und Kaufkraft stützt. So wurde zwar für den Bereich Winnweg mit etwa 3500 Einwohnern eine Kaufkraft von 2367 Euro je Einwohner und ein Kaufkraftpotenzial von 8,3 Millionen Euro ermittelt. Die Bewohner selbst wurden aber nicht befragt oder mit einbezogen, so die Kritik der Anwohner. Außerdem fühlten sie sich, so die allgemeine Stimmung beim Informations-Picknick, in der nahen Umgebung ausreichend versorgt.

Hinzu kommt, dass dieses 73 Seiten umfassende Konzept erst aufgrund von zahlreichen Investoren, die ihre Verkaufsmärkte erweitern oder neue Standorte suchten, in Auftrag gegeben wurde. Darin heißt es: „...Konkreter Anlass für die vorliegende Untersuchung sind verschiedene Standorte im Stadtgebiet für die mögliche Entwicklungsabsichten und -optionen formuliert wurden“. Neben den Firmen Aldi und Lidl, die vorhaben, ihre vorhandenen Standorte deutlich zu erweitern, heißt es weiter: „Zudem wird für mehrere neue Standorte die Ansiedlung von nahversorgungsrelevanten Angeboten angefragt.“

Die Expertise zu den drei Standorten in den Bereichen Mühlwald, Stegbruch und Betzentalstraßewurde wurde Ende 2016 dem Stadtrat vorgestellt, so Gaschott. Nachfragen und Ergänzungswünsche, die sich ergaben, würden noch in diesem Jahr im entsprechenden Stadtratsausschuss vorgestellt. Parallel hierzu lässt die Abteilung Stadtplanung von einem Planungsbüro einen städtebaulichen Entwurf erstellen, der alle Möglichkeiten aufzeigen soll, die jeweiligen Areale für die Zukunft zu überplanen. „In dieser Phase befinden wir uns derzeit“, sagt Gaschott. Dass aber die drei Bebauungsvarianten, die den Anwohnern verstärkt Sorgen bereiten so detailliert sind liege daran, dass .

Sollte dann der Stadtrat die Verwaltung beauftragen, ein konkretes Planungsverfahren in die Wege zu leiten, erklärt Gaschott, müssten folgende Schritte getan werden: In Vorbereitung für einen neuen Flächennutzungsplan, würde derzeit ein Wohnbauflächenkonzept erarbeitet. Dieses soll Ende des Jahres fertiggestellt sein und enthalte Vorschläge, welche Flächen als Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollen. Zu beachten ist, dass die Ausweisung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan einen in der Regel mindestens 15-jährigen Planungshorizont aufweist, so Gaschott. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan stamme aus dem Jahr 1979 – auch hier sei das Areal der Pfuhlwiese bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen!

Doch um das Gebiet überhaupt bebauen zu können, müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden. „Dieses Verfahren sieht zwingend die Beteiligung der Öffentlichkeit vor“, sagt Gaschott. Die Pläne müssten zweimal öffentlich ausgelegt werden sodass die Bürger entsprechende Stellungnahmen einreichen könnten. „Zudem umfasst ein Bebauungsplanverfahren immer die Erarbeitung umfangreicher Gutachten bezüglich Verkehr, Lärm oder etwa Artenschutz“, sagt Gaschott. Nach der Erstellung des Bebauungsplans wäre es außerdem notwendig, im Zuge eines Umlegungsverfahrens die Grundstückszuschnitte den Planungen anzupassen. In diesem Verfahren wird in privates Grundeigentum eingegriffen – es kann nur dann zustande kommen, wenn die Eigentümer zustimmen. Doch so weit sei man noch lange nicht, sagt Gaschott.

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