Polizeiverordnung benennt klare Regeln für Abfallbehälter

St Ingbert · Die St. Ingberter Stadtverwaltung hat nach der öffentlichen Diskussion der letzten Tage ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nach der Polizeiverordnung der Stadt St. Ingbert nicht erlaubt ist, Hausabfälle in öffentlichen Abfallbehältern zu entsorgen. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Nach Paragraf 9 Absatz 2 der Polizeiverordnung dürfen in öffentliche Abfallbehälter Gewerbeabfälle, Hausabfälle und Gartenabfälle nicht eingefüllt werden. Nach Paragraf 22 der Polizeiverordnung handelt der ordnungswidrig, der vorsätzlich oder fahrlässig Gewerbeabfälle, Hausabfälle und Gartenabfälle in öffentliche Abfallbehälter füllt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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