Enklerplatz-Bebauung Gericht weist St. Ingberts Antrag zum Enklerplatz ab

St. IngbertHomburg · Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis hat den Normenkontrollantrag der Stadt St. Ingbert gegen den Bebauungsplan „Enklerplatz“ zurückgewiesen. Der Antrag sei in der Sache unbegründet, so die Einschätzung des Gerichts.

 Der Bebauungsplan für den „Enklerplatz“ ist nach der Gerichtsentscheidung rechtssicher, allerdings hat sich der Investor, der hier ein Einkaufscenter plante, zum Jahreswechsel zurückgezogen.

Der Bebauungsplan für den „Enklerplatz“ ist nach der Gerichtsentscheidung rechtssicher, allerdings hat sich der Investor, der hier ein Einkaufscenter plante, zum Jahreswechsel zurückgezogen.

Foto: Markus Heitz/Kurzparkzone Enklerplatz

Die Entscheidung der Stadt Homburg, an der Realisierung des großflächigen Vorhabens festzuhalten, sei „rechtlich nicht zu beanstanden, weil die prognostizierten Auswirkungen nicht die Schwelle des für die Mittelstadt St. Ingbert Zumutbaren überschreiten würden“.

Schon lange vor dem Scheitern der jüngsten Investorenpläne für ein Einkaufszentrum in der Homburger Innenstadt, nämlich am 2. August 2017, hatte die Stadt St. Ingbert in ihrer Normenkontrollklage aufgrund des Kaufkraftabflusses bei Realisierung des auf dem Enklerplatz geplanten Einkaufszentrums nachteilige Auswirkungen auf den Einzelhandel in ihrem Stadtgebiet befürchtet und eine Verletzung des sogenannten interkommunalen Abstimmungsgebots geltend gemacht. Da Auswirkungen auf die Einkaufsorientierung und die Einzelhandelsumsätze im regionalen Einzugsbereich und damit auch auf St. Ingbert nicht von vornherein auszuschließen waren, bejahte das OVG die Antragsbefugnis der Mittelstadt für das Normenkontrollverfahren. In der Sache hielt das Gericht den Antrag jedoch für unbegründet. Auf der Grundlage der tragfähigen fachgutachterlichen Stellungnahmen seien funktionsbeeinträchtigende negative Auswirkungen zu Lasten der Stadt St. Ingbert nicht festzustellen. Im Hinblick auf den zu erwartenden Kaufkraftabfluss legten aktuelle Stellungnahmen zudem nahe, dass die Rentabilität „klassischer“ Einkaufszentren wegen der veränderten Markt- und Konkurrenzsituation, vor allem mit Blick auf den Internethandel, deutlich geringer einzustufen sei als von der Mittelstadt befürchtet.

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