Bistum Speyer Orientierungshilfe zum Kommunionempfang

St. Ingbert/Speyer · Bischof richtet Schreiben zur Begleitung konfessionsverbindender Ehen an Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter.

Bischof Karl-Heinz Wiesemann hat die von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Orientierungshilfe zur Begleitung konfessionsverbindender Ehen für das Bistum Speyer übernommen. In einem Schreiben an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Speyer erklärt Bischof Wiesemann: „Ich habe mich für die Erstellung dieser Hilfe eingesetzt und dem Text bei der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischöfe zugestimmt. Diese pastorale Hilfe lege ich Ihnen hiermit ans Herz. Ich bitte Sie, dass sie als verbindliche Orientierung für die seelsorgerliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare im Bistum Speyer Beachtung findet.“

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte Ende Juni die Veröffentlichung der Handreichung „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ als Orientierungshilfe beschlossen. Er unterstreicht dabei die Zusammengehörigkeit von Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft. Die Handreichung sei eine „geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.“ Dem Ständigen Rat ist nach eigener Aussage „wichtig, dass wir im ökumenischen Suchen zu einem vertieften Verständnis und einer noch größeren Einheit der Christen unterwegs sind“. Er fühle sich verpflichtet, „hier mutig voranzuschreiten“.

In Deutschland sind gegenwärtig bei mehr als 40 Prozent der kirchlichen Trauungen die Partner konfessionsverschieden. „Sie leben ihre Ehe als ein Band, das die Konfessionen vereint“, heißt es in der Orientierungshilfe. Viele dieser Paare hätten immer wieder die „große Sehnsucht“ nach einem gemeinsamen Empfang der Eucharistie geäußert. Die Handreichung will eine Orientierung geben „für einen persönlich verantworteten und kirchlich anerkannten Weg, wie im Einzelfall eine volle Mitfeier der Eucharistie eröffnet werden kann“. Dazu sei eine persönliche Gewissensentscheidung gefragt, die „Menschen nach reiflicher Überlegung im Gespräch mit ihrem Pfarrer oder einer anderen mit der Seelsorge beauftragten Person treffen sollen“. Der Text enthält im Anhang eine Gesprächshilfe. Dort heißt es unter anderem: „Das Gespräch erfordert Offenheit nach innen und Diskretion nach außen. Es braucht den Raum einer vertrauensvollen Beziehung, um das Für und Wider, die Beweggründe und die Wirkungen einer Entscheidung zu bedenken“.

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