Nichts Neues in der Meldesache

St Ingbert · Als unzulässig haben die saarländischen Verwaltungsrichter eine Klage der Stadt St. Ingbert gegen eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses zum Wohnsitz von Pascal Rambaud abgewiesen. Der CDU-Politiker hält die Meldesache jetzt für endgültig erledigt. Die Stadtverwaltung will aber das schriftliche Urteil abwarten, um weitere Schritte zu prüfen.

. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in der vergangenen Woche eine Klage der Stadt St. Ingbert gegen eine Entscheidung des Kreisrechtsausschusses als "unzulässig" abgewiesen (wir berichteten). Dieses Urteil im Zusammenhang mit dem Wohnsitz des CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Pascal Rambaud hat das Gericht mit Sitz in Saarlouis auf SZ-Nachfrage bestätigt. Zum Hintergrund: Im Umfeld der Kommunalwahl 2014 hatte Oberbürgermeister Hans Wagner die St. Ingberter Stadtverwaltung prüfen lassen, wo Rambaud seinen ersten Wohnsitz hat. Wäre dieser nicht St. Ingbert , könnte Rambaud sein Stadtratsmandat nicht ausüben. Und genau zu diesem Ergebnis kam die Stadt in einen melderechtlichen Feststellungsbescheid. Gegen diesen Bescheid legte der CDU-Politiker dann beim Kreisrechtsausschuss Widerspruch ein - und bekam im Dezember vergangenen Jahres Recht. Der Ausschuss hob den melderechtlichen Feststellungsbescheid auf und befand somit, dass Rambaud zweifelsfrei in St. Ingbert wohne. Gegen diese Entscheidung wiederum wollte die Stadt ihrerseits nochmals vor dem Verwaltungsgericht vorgehen.

Doch dort ist es am vergangenen Freitag beim Versuch geblieben. Denn die Richter sahen keinen Grund für eine solche Klage. Nach Angaben von Christoph Schmit, dem Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, hat die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes in der mündlichen Verkündigung des Urteils die Zurückweisung der Klage dreifach begründet: Demnach habe es sich bei der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses um einen melderechtlichen Sachverhalt gehandelt und somit um kein Verfahren, das die Selbstverwaltungskompetenzen der Kommune berühre. Des Weiteren hatte die Entscheidung des Ausschusses auch keine Bindungswirkung für das eigentliche Wahlanfechtungsverfahren, das in der Zuständigkeit des saarländischen Innenministeriums lag. Zudem habe der Oberbürgermeister in der Meldeangelegenheit für die Stadt geklagt, ohne dass es zuvor für einen für einen solchen Fall notwendigen Beschluss des Stadtrates gegeben hätte.

Wie die St. Ingberter Stadtverwaltung inzwischen erklärte, stütze sich die Abweisung des Verwaltungsgerichtes ausschließlich auf formale Gründe. In der Meldesache Rambaud selbst habe sich in Saarlouis nichts Neues ergeben. Und so erklärt sich wohl auch eine spontane Reaktion des OB auf das Urteil auf der Facebook-Seite unserer Lokalredaktion. "Entschieden ist nichts", meinte Hans Wagner dort.

Darüber hinaus will sich die Stadt derzeit nicht zu dem Urteil äußern, da dieses bisher nicht schriftlich vorliege. Erst nach der schriftlichen Begründung, die möglicherweise nähere Ausführungen zu dem formalen Mängeln der Klage enthalte, werde die Stadtverwaltung prüfen, ob Rechtsmittel möglich und sinnvoll sind. Die Frage nach dem ersten Wohnsitz von Pascal Rambaud bleibe daher offen. Zumindest bis zum schriftlichen Urteil des Verwaltungsgericht. Und das könnte, wie dessen Sprecher Christoph Schmit mitteilte, womöglich noch bis Ende Dezember vorliegen. Für Pascal Rambaud ist hingegen die Frage geklärt, ob er St. Ingberter ist: "Es gab eine Entscheidung in der Sache. Und zwar im vergangenen Dezember, als der Kreisrechtsausschuss meinen ersten Wohnsitz zweifelsfrei in St. Ingbert feststellte. Dass das Verwaltungsgericht als vorgesetzte Instanz diese Feststellung nicht beanstandet hat, spricht für sich."

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