Neuigkeiten für Energieverbraucher

St. Ingbert · Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen eventuell ausgetauscht werden, begehbare Geschossdecken müssen gedämmt sein: Dies sind einige der Änderungen, die in diesem Jahr in Kraft treten.

Neues Jahr, neue Regeln - auch 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Angelika Baumgardt, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.

Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen - ob und um wie viel, liege jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.

Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also etwa Drucker, Modems und so weiter) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.

Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26. September verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel.

Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31. Dezember ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen "Mindestwärmeschutz" haben.

Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1. Mai gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.

Energieberatung : Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird überarbeitet, der Geltungsbereich wird erweitert. Die neuen Regeln gelten ab 1. März.

Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter Tel. (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Zum Thema:

Auf einen BlickFür eine persönliche Beratung in einer der 16 Beratungsstützpunkte im Saarland ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldung zur Energieberatung in: St. Ingbert im Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 203, Tel. (0 68 94) 130. In Blieskastel in der Volkshochschule, Am Schloss, Tel. (0 68 42) 92 43 10 oder (06 81) 5 00 89 15. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort