Melde-Urteil: Stadt beantragt die Berufung

St Ingbert · . In einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung hat Oberbürgermeister Hans Wagner zum Rechtsstreit um die Meldesache Rambaud und seine Vertretung während seines derzeitigen Urlaubs Stellung genommen.

Im Zusammenhang mit der Wohnsitzfrage des Pascal Rambaud habe es im Vorfeld der jüngsten Kommunalwahl ein sehr fundiert zusammengestelltes anonymes Schreiben, das - offenbar aus Insiderkreisen - massive Zweifel an der Wählbarkeit des Pascal Rambaud aufgeworfen habe. Die St. Ingberter Ordnungsbehörden hätten recherchiert, ob der in dem anonymen Schreiben aufgezeigte Sachverhalt den Tatsachen entspricht. Dies war nach Auffassung der Meldebehörde der Fall. Die Behörde informierte den Oberbürgermeister, der von Amts wegen tätig werden musste. Es habe keinerlei Ermessensspielraum für einen Verwaltungschef gegeben, wenn ein derartiger Tatbestand nach Auffassung der Fachbehörde vorliegt.

Die Stadt haben zudem auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes in der Meldesache reagiert (wir berichteten). Vor dem Hintergrund der erheblichen Bedeutung der Wohnortfrage für das Wahlrecht habe die Stadt St. Ingbert vor dem Verwaltungsgericht den Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, da nach Auffassung der Stadt im Dezember ergangenen Urteil in Sachen Rambaud zwar formal argumentiert wurde, aber eine Entscheidung in der Sache nicht ergangen sei. Das Verwaltung hatte eine Klage in der Meldeangelegenheit für unzulässig befunden, aber eine einmonatige Frist eingeräumt, innerhalb derer eine Berufung durch das Oberverwaltungsgericht beantragt werden konnte.

Während seines Urlaubs lässt sich der St. Ingberter OB durch den Beigeordneten Albrecht Hauck vertreten. Die Vertretung durch den ersten Beigeordneten Pascal Rambaud hat Wagner abgelehnt (wir berichteten auch hier). In diesem Zusammenhang wurde in den letzten Tagen immer wieder die Aussage öffentlich verbreitet, Grund hierfür sei "eine Privatfehde zwischen Hans Wagner und Pascal Rambaud". Diese Aussage sei nicht zutreffend.

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