Kita Hassel Stadtrat sichert höhere Baukosten für Kita in Hassel

Hassel · Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte Herz Jesu Hassel kommt, doch bisher war die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt. Ein aktueller Stadtratbeschluss ändern das, denn dort werden mehr förderfähige Kosten anerkannt.

Noch im Mai des vergangenen Jahres war im zuständigen Ausschuss von insgesamt 835 234 Euro Zuschüssen ausgegangen worden. Davon entfielen 756 204 Euro auf die Baukosten, 45 030 Euro auf die nicht gedeckten Baunebenkosten und 34 000 Euro auf den nicht vom Land finanzierten Teil.

Bisher war aber eine Förderung des Aufzugeinbaus und der gesamten Baunebenkosten durch das zuständige Ministerium nicht möglich und es klaffte beim Träger der Kita eine Finanzierungslücke. Aufgrund der neuen Förderrichtlinien, bei denen beispielsweise die Förderhöchstbeträge wegfallen und eine höhere Anerkennung von Baunebenkosten erfolgt, können jetzt solche Kosten jedoch aus Landes- und Bundesmitteln gedeckt werden. So wurden auf erneuten Antrag der Kita vom März dieses Jahres auch einige der bisher nicht förderfähigen Maßnahmen als solche anerkannt. Die gute Nachricht: Damit fallen Zuschüsse zu nicht gedeckten Baunebenkosten sowie Zuschüsse zu dem nicht finanzierten Anteil Land durch die Stadt weg.

Der Wermutstropfen dabei: Die Summe der anerkannten Baukosten hat sich im Laufe der Zeit insgesamt von ursprünglich 2,17 Millionen auf 2,43 Millionen Euro erhöht und damit auch die von der Stadt zu zahlenden anteiligen Zuschüsse. Trotz Wegfall der Zuschüsse zu den nicht gedeckten Nebenkosten und zu dem nicht finanzierten Anteil Land erhöhen sich die Zuwendungen der Stadt St. Ingbert an die Kita Herz Jesu Hassel also um rund 45 000 Euro auf insgeamt über 879 000 Euro. Davon entfallen rund 576 000 auf den gesetztliuchen und wiederum über 303 000 Euro auf den freiwilligen Anteil der Stadt. Daher musste auch der Beschluss des Stadtrates vom Juni 2017 aufgehoben und an die neuen finanziellen Bedingungen angepasst werden. Der Stadtrat stimmte in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag auf Förderung zu, so dass die von der Kita benötigten Mittel für den Haushaltsplanentwurf 2019/2020 angemeldet werden konnten. Die endgültige Veranschlagung der Baukosten erfolgt unter Vorlage eines Bauzeitenplanes nach schriftlicher Mitteilung durch den Träger.

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