Mahnungen sorgen für Unmut bei St. Ingberter Bürgern

St Ingbert · Erstmals wurden dieses Jahr keine Steuerbescheide verschickt. Viele übersahen den Hinweis und versäumten eine fristgerechte Zahlung.

Manch Bürger wartete vergebens auf die sonst üblichen Jahresbescheide der Niederschlagswassergebühr und Grundsteuer. So auch Leser-Reporter Jürgen Caspers aus Hassel. Denn statt des Bescheids bekam er eine Mahnung mit der Passage, er habe leider versäumt, die unten aufgeführte Forderung fristgerecht zu begleichen. Caspers ist auf dem Abgabenbescheid von 2016 demnach ein wichtiger Hinweis entgangen. In diesem wies die Stadtverwaltung darauf hin, wonach 2017 erstmals keine Steuerbescheide verschickt werden, da der Abgabenbescheid des vergangenen Jahres ein Dauerbescheid ist und so lange Gültigkeit besitzt, bis sich die Steuerhöhe ändert. "Offensichtlich ist es vielen anderen Bürgern aber ähnlich ergangen", behauptet Caspers, denn der Hinweis ist erneut am Ende des Mahnung abgedruckt. "Eine telefonische Nachfrage bei Frau Anstadt, die als Ansprechpartnerin auf dem Schreiben genannt war, bestätigte meine Vermutung", so Caspers weiter. Auch wenn er keineswegs vorhatte nicht zu zahlen, so sei er dennoch über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung verärgert: "Ist es das Verständnis der Stadt St. Ingbert von bürgernaher Verwaltung sofort die ganz große Keule mit Gebühren, Zuschlägen und rechtlicher Androhung bei Nichtzahlung auszupacken anstatt - genau wie jedes Unternehmen auch - in obigem Sinne erst einmal freundlich auf das Versäumnis hinzuweisen? Und das zumal es sich bei den meisten Bürgern offenbar wirklich um ein Versehen und nicht um eine absichtliche Nichtzahlung handelt, ausgelöst aufgrund dieser erstmaligen Änderung der Stadtverwaltung, währenddessen viele Bürger - wie ich auch - auf den sonst üblichen Jahresbescheid warteten, um die Schuld zu begleichen?" Peter Gaschott, Stadt-Pressesprecher, zeigte Verständnis für Caspers Empörung und entschuldigte sich für das Vorgehen: "Wir haben verpasst, rechtzeitig Anfang des Jahres eine Pressemitteilung mit dem Hinweis der Dauerbescheid-Regelung zu veröffentlichen. Dies wäre zielführender gewesen und vollkommen zu Recht sind die Bürger nun verärgert." Dennoch fügte Gaschott abschließend hinzu, dass die Mahnungen rechtens sind und die aufgeführten Forderungen fristgerecht beglichen werden müssen.

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