Leserbrief aus St. Ingbert Ein Eigentor der Stadt St. Ingbert

Hundesteuer und Wildschweine

Ein Eigentor hat die Stadt St. Ingbert mit ihrer neuen, seit dem 1. Januar 2021 gültigen Hundesteuersatzung geschossen. Belegt sie darin die Besitzer eines brauchbaren Jagdhundes nun auch mit einer jährlichen Hundesteuer von 84 Euro. Bislang waren diese Hunde von der Steuer befreit, weil der Gesetzgeber zur Jagdausübung einen brauchbaren Hund vorschreibt. Wie sehr und Hände ringend nach den Jägern gerufen wird, war in der Presse zu lesen. Darin klagten Oberbürgermeister Ulli Meyer und die Ortsvorsteher in einer Konferenz über die „Wildschweinplage im St. Ingberter Stadtgebiet“. Dass die saarländischen Jäger, dort wo sie die Jagd auch ausüben dürfen, ihre gesellschaftliche Aufgabe, nämlich die Minderung von Wildschäden und die Verhinderung von Wildseuchen, mehr als erfüllt haben, beweist die saarländische Jagdstatistik: Im Jagdjahr 2019/ 20 wurden in diesem Bundesland 13128 Wildschweine erlegt. Spitzenwert und einmalig in der Bundesrepublik Deutschland!

Solche Strecken lassen sich nur mit brauchbaren Jagdhunden erzielen, deren Ausbildung und Unterhaltung auch viel Geld und Zeit kostet, die die Besitzer zunächst aufbringen müssen. Die Jäger helfen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten mit ihren Hunden gerne ihren Mitbürgern.

Die saarländische Landesregierung stufte schon beim Infektionsschutzgesetz vom 25. März 2020 die Jagdausübung als „systemrelevant“ ein, unter anderem zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (Anmerkung: aktuell die Afrikanische Schweinepest) und zur Schadensvorbeugung oder -abwehr zugunsten der Landnutzungen“ an. Diese Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber der Bevölkerung lassen sich ohne brauchbare Jagdhunde nicht verwirklichen.

2020 waren nach Angaben der Stadtverwaltung 21 Jagdhunde bei der Steuerabteilung gemeldet. Für sie müssen nun ihre Besitzer 21 mal 84 Euro gleich 1764 Euro pro Jahr zahlen. Sozusagen „Peanuts“ im Vergleich zu dem, was diese Jagdhunde wertmäßig für die Gesellschaft leisten. Die Beseitigung von Wildschweinschäden oder die Bejagung in Eigenregie, wo erlaubt und möglich, geschweige denn die Folgen der Afrikanischen Schweinepest, wenn sie auch hier ausbrechen würde, würde die St. Ingberter ein Vielfaches dieser nun erhobenen Hundesteuer kosten.

Die betroffenen Jagdhundebesitzer fühlen sich von den Stadträten, die diese Satzung beschlossen haben, in ihrem gesellschaftlichen Engagement gering geschätzt und fordern, die Besteuerung ihrer Hunde umgehend zurückzunehmen.

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