Nach Überschreitung des Corona-Grenzwerts Gallo ringt sich zu Allgemeinverfügung durch

St. Ingbert/Homburg · Eigentlich hätte Landrat Theophil Gallo gerne strikte Vorgaben der Landesregierung in Sachen Corona gehabt. Nach langem Hin und Her verabschiedete der Landkreis nun selbst Beschränkungen.

 Statt eines Flickenteppichs an Maßnahmen aus der Feder der einzelnen Landkreise wünscht sich Landrat Theophil Gallo allgemeinverbindliche Ansagen aus Saarbrücken.

Statt eines Flickenteppichs an Maßnahmen aus der Feder der einzelnen Landkreise wünscht sich Landrat Theophil Gallo allgemeinverbindliche Ansagen aus Saarbrücken.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Das Infektionsgeschehen um die Corona-Pandemie zieht bundesweit an. Auch im Saarpfalz-Kreis treten wieder vermehrt Fälle auf. Recherchen unserer Zeitung haben ergeben, dass der kritische Wert von 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner überschritten worden war (wir berichteten). Aus diesem Grund hat der Saarpfalz-Kreis am Montagnachmittag eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 13. Oktober in Kraft tritt. Diese sieht vor, dass private Veranstaltungen in geschlossenen öffentlichen Räumen nur noch mit 50 Teilnehmern, in geschlossenen privaten Räumen nur mit 25 Teilnehmern stattfinden dürfen. Darunter fallen unter anderem Geburtstage, Hochzeitsfeiern und Vereinssitzungen. Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.