Elstersteinpark Thiel wirft Landesverwaltungsamt ein „Parteiengutachten“ vor

St. Ingbert · Das Landesverwaltungsamt (Lava) hat die Beanstandung der SPD-Ortsratsfraktion wegen Beteiligung von zwei befangenen Ortsratsmitgliedern an der Abstimmung über die Legalisierung des Weidezaunes im Elstersteinpark nach deren Angaben als unzulässig zurückgewiesen.

 Siegfried Thiel, Vorsitzender der SPD-Ortsratsfraktion.

Siegfried Thiel, Vorsitzender der SPD-Ortsratsfraktion.

Foto: Thiel

Nach Auffassung des Lava komme ein solches Beanstandungsrecht ausschließlich dem Oberbürgermeister zu. Darüber hinaus habe die Kommunalaufsicht Ausführungen in der Sache selbst gemacht, „die wir so nicht stehen lassen können“, wie es in einer Pressemitteilung des Vorsitzenden der SPD-Ortsratsfraktion, Siegfried Thiel, heißt.

Es stelle erstens in Frage, dass den an der Entscheidung beteiligten Ortsratsmitgliedern Bodo Marschall und Ortsvorsteher Ulli Meyer, durch die Entscheidung ein unmittelbarer Nachteil hätte entstehen können. Dem sei zu entgegnen, dass den beiden, als Verursacher des Illegalen Zustandes, eine Schadensersatzpflicht, also ein unmittelbarer Nachteil, für den Fall drohte, dass der Ortsrat den Zustand nicht im Nachhinein legalisiert hätte. Zweitens werde gegen eine Befangenheit der beiden Ortsratsmitglieder geltend gemacht, die SPD-Fraktion habe die Befangenheit der Ortsratsmitglieder in der fraglichen Sitzung nicht thematisiert. Thematisieren könne man aber nur Sachverhalte, von denen man mit einem ausreichenden Grad an Gewissheit Kenntnis habe, so Thiel. Ansonsten setze man sich der Gefahr einer Falschbehauptung aus. Zum Zeitpunkt der Sitzung hatte die SPD-Fraktion diese Kenntnis nicht. Im Gegenteil, es habe die Feststellung des Ortsvorstehers in der SZ vom 2. Juni 2018 im Raum gestanden, „das Projekt habe trotz öffentlicher Vorstellung Dimensionen angenommen, die sich im Ortsrat keiner vorstellen konnte“.

„Soweit sich das Lava zur Sache selbst einlässt, stellt sich dies für uns als ein Parteiengutachten dar, das einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird“, meint SPD-Fraktionschef Thiel. Er merkt daher an, dass auch mit der Entscheidung des Landesverwaltungsamtes der Ortsratsbeschluss zur nachträglichen Legalisierung des Weidezaunes in dem Elstersteinpark wirksam bleibe. Eine letzte Möglichkeit dies zu verhindern, sieht die SPD nun darin, dass der Oberbürgermeister von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch macht und den Beschluss gegebenenfalls durch ein unabhängiges Gericht überprüfen lässt.

Verbleibe es bei dem Beschluss, so sieht Thiel durch illegal geschaffene Tatsachen, die wenig mit einem Park zu tun haben, die Chance vereitelt, die ehemalige Parkanlage des Schlosses Elsterstein wieder in ihrem ursprünglichen Parkcharakter sichtbar zu machen, wie es ursprünglich Absicht gewesen sei.

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