Land beteiligt sich an der Sanierung des alten Amtsgerichtsgebäudes

Blieskastel · Am ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in Blieskastel sind Arbeiten notwendig. Mitte Mai sollen nun ein behindertengerechter Aufgang von der Bliesgaustraße aus gebaut werden. Dabei entstehen natürlich Kosten, die die Stadt nicht alleine tragen muss.

 An der Rückseite des ehemaligen Amtsgerichts wird ein behindertengerechter Zugang angelegt. Foto: Fredi Brabänder

An der Rückseite des ehemaligen Amtsgerichts wird ein behindertengerechter Zugang angelegt. Foto: Fredi Brabänder

Foto: Fredi Brabänder

Die Stadt Blieskastel erhält vom Innenministerium eine Bedarfszuweisung in Höhe von 311 239 Euro für den Erwerb und die Sanierung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes. Einen symbolischen Scheck über diesen Betrag überreichte der Staatssekretär vom Ministerium für Inneres und Sport, Georg Jungmann, an Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener. Der Staatssekretär hat dabei die von der Stadt schon beim Ankauf des Gebäudes vorgetragenen Gründe bestätigt, nämlich den Erhalt eines städtebaulich prägnanten Gebäudes im Eigentum der Stadt zu sichern. "Der Kauf und die Sanierung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes war nicht nur der Stadt Blieskastel ein wichtiges Anliegen, sondern bietet auch den Bürgerinnen und Bürgern in der Region eine kompakte Servicestelle" so Jungmann im ehemaligen Gerichtssaal des früheren Amtsgerichts.

2012 hat die Stadt Blieskastel das ehemalige Amtsgerichtsgebäude in Blieskastel vom Land erworben und dafür Kosten von rund 730 000 Euro nachgewiesen, als zuwendungsfähig hat das Land rund 622 000 Euro anerkannt, wozu 50 Prozent als Bedarfszuweisung gewährt wurden. Dabei wurden Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage, die Dämmung der Obergeschossdecke mit Dachausbesserung, den Innenausbau und Umbau sowie die Errichtung eines behindertengerechten Eingangs ebenso die Anbindung des EDV-Netzwerkes an weitere städtische Gebäude genannt.

Der Auftrag für den behindertengerechten Zugang wurde vor wenigen Tagen erteilt. Damit wird auch eine Anforderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen erfüllt, die besonders auch für öffentliche Gebäude behindertengerechte Zugänge erfordert. Dieser Zugang ist von der Bliesgaustraße aus hergestellt, er führt an der Rückseite des ehemaligen Amtsgerichts in eine neu herzustellende Tür. Die Arbeiten sollen Mitte Mai beginnen und in einer Bauzeit von vier Wochen abgeschlossen sein. Dabei steht der Fertigstellungstermin in Abhängigkeit vom Zustand des Grundmauerwerks und einer eventuell notwendigen Austrocknungsphase, wobei möglicherweise auch ein Ausgleichsputz notwendig werden könnte, wie der Fachbereich Umwelt, Planung und Bauen vorsorglich eingeplant hat.

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