Kooperationspläne Kreiskrankenhaus bleibt eigenständig

St. Ingbert · Landrat Theophil Gallo stellt klar: Trotz Zusammenarbeit mit dem Klinikum Saarbrücken wird der Gesundheitsstandort St. Ingbert seine rechtliche Selbstständigkeit erhalten.

 Derzeit wird ein Vertrag für die gemeinsame Trägergesellschaft zwischen Kreiskrankenhaus (unser Bild) und Klinikum Saarbrücken erarbeitet.

Derzeit wird ein Vertrag für die gemeinsame Trägergesellschaft zwischen Kreiskrankenhaus (unser Bild) und Klinikum Saarbrücken erarbeitet.

Foto: Selina Summer

Im jüngsten Bericht über den Sachstand bei der in Aussicht stehenden Kooperation zwischen dem Kreiskrankenhaus St. Ingbert und dem Klinikum Saarbrücken, fühlte sich Landrat Theophil Gallo offenbar nicht richtig verstanden. Im Kern sei die Intention deutlich geworden, dass durch eine strukturierte Zusammenarbeit beider Häuser, die medizinische Versorgung optimiert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreiskrankenhauses verbessert werden soll. Zu dem Ziel, den Gesundheitsstandort St. Ingbert nachhaltig zu sichern, trifft der Landrat in einer Pressemitteilung aber noch einige Anmerkungen.

Geplant sei eine Kooperation zweier eigenständiger Krankenhäuser, die unter dem Dach einer gemeinsamen Trägergesellschaft handeln. In dieser Weise vorzugehen, sei dem Aufsichtsrat der Kreiskrankenhaus St. Ingbert GmbH unter anderem in seiner Sitzung vom 7. Februar dieses Jahres als Absichtserklärung mitgeteilt worden, erklärt Gallo,der Vorsitzende des Aufsichtsrates und Vertreter des Gesellschafters.

Ein im Rahmen der Berichterstattung erwähntes Zitat beziehungsweise die gewählte Überschrift, wonach „dem Zusammenschluss des Kreiskrankenhauses und des Klinikums Saarbrücken bis 2019 nichts mehr im Wege stehe“ habe in diesem Kontext zu Irritationen geführt, die der Landrat ausdrücklich ausräumen möchte.

Tatsächlich beabsichtigt sei eine Zusammenarbeit mit dem Klinikum Saarbrücken unter Aufrechterhaltung der Eigenständigkeit und der rechtlichen Selbständigkeit des Kreiskrankenhauses St. Ingbert unter der geplanten Trägergesellschaft. Dies und nichts anderes sei von Beginn der Gespräche an ausdrücklich Geschäfts- und Gesprächsgrundlage im laufenden Verfahren. Derzeit werde das die zukünftige Kooperation regelnde Vertragswerk für die gemeinsame Trägergesellschaft zwischen dem Kreiskrankenhaus St. Ingbert und dem Klinikum Saarbrücken erarbeitet. Nach Fertigstellung des Vertragswerkes werden sich die zuständigen Gremien mit dessen Verabschiedung befassen. „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine sehr gute Lösung für das Kreiskrankenhaus St. Ingbert erreichen, die von allen Entscheidungsträgern auch mitgetragen werden kann“, stellt Landrat Gallo abschließend fest.

Die durch die Berichterstattung unserer Zeitung entfachte, lebhafte Diskussion zeige für ihn in erster Linie, dass über die Parteigrenzen hinweg ein hohes Interesse an der Zukunftssicherung des Kreiskrankenhauses besteht. Dies sei die beste Basis für die anstehenden Entscheidungen. Die dauerhafte Zukunftssicherung eines eigenständigen Kreiskrankenhauses sei von Beginn an das Ziel der Verhandlungen und Gespräche mit dem Saarbrücker Klinikum gewesen, dessen Selbständigkeit übrigens ebenfalls nie in Frage gestellt worden sei.

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