Konter gegen St. Ingberter Vorwürfe

St Ingbert · St. Ingberts Oberbürgermeister Hans Wagner findet es gar nicht gut, wenn das Land weniger Fördergeld nach St. Ingbert lenken will. Das Innenministerium erläutert auf SZ-Nachfrage, die Stadt sei mit der hohen Baumwollspinnerei-Förderung wesentlich besser weggekommen als andere Kommunen.

 Ein sechster Sportplatz für Gersheim ist ein Zankapfel. Das Ministerium weist auf die kommunale Selbstverwaltung hin. Foto: Seeber

Ein sechster Sportplatz für Gersheim ist ein Zankapfel. Das Ministerium weist auf die kommunale Selbstverwaltung hin. Foto: Seeber

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Ohne Förderung von Land, Bund oder EU sind große Investitionen in den Kommunen nicht zu stemmen. St. Ingberts Oberbürgermeister Hans Wagner hat sich jüngst im SZ-Interview enttäuscht über die Aussage des Landes gezeigt, wegen hoher Förderung der Alten Baumwollspinnerei sein Engagement zurückfahren zu wollen (die SZ berichtete). Konkret erläuterte das Innenministerium in einem Brief, seine Zahlungen aus dem Topf "Bedarfszuweisungen" einzustellen. OB Wagner hatte die Frage aufgeworfen, wie gerecht die Landesmittel verteilt werden. Ministeriumssprecher Maik Müller betont zwar, dass Ministerin Monika Bachmann mit St. Ingberts Oberbürgermeister nicht über die Presse zu kommunizieren gedenke. Aber ein paar grundsätzliche Aussagen zur Frage der Zuschuss-Verteilung hat er dann doch gegeben.

Die Bewilligungsbehörde, äußert sich der Pressesprecher, achte sehr wohl auf eine gerechte Verteilung der insgesamt zur Verfügung stehenden Bedarfszuweisungen auf alle saarländischen Städte , Gemeinden und Landkreise. Müller erläutert: "Die Höhe der jährlichen Zuweisungen richtet sich grundsätzlich nach der Finanzkraft und der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune sowie den im jeweiligen Jahr insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln." Dazu gebe es auch eine klare Rechtsgrundlage und landesrechtliche Vorschriften. Für jede Kommune werde also ein bestimmter Anteil am zur Verfügung stehenden Geld vorgesehen. Damit habe das Ministerium einen "groben Maßstab". Für St. Ingbert ergebe sich bei einem angenommenen Mittelkontingent von rund zehn Millionen Euro ein jährlicher Anteil von etwas über 360 000 Euro an Bedarfszuweisungen. Von 2012 bis ins laufende Jahr habe die Stadt aber über 2,1 Millionen erhalten und somit deutlich mehr, als zu erwarten gewesen sei. Im laufenden und im kommenden Jahr werde es deshalb kein weiteres Geld aus dem Topf der Bedarfszuweisungen geben. Gleichwohl halte das Land Mint-Campus und Gefängnis-Umbau aus städtebaufachlicher Sicht für richtig. Die Stadt St. Ingbert habe mittlerweile beides zum Städtebauförderprogramm 2014 angemeldet. Das zuständige Referat prüfe die Anträge. Auch auf diesem Weg sei eine ähnlich hohe Förderung möglich wie bei dem Projekt "Baumwollspinnerei".

Den Hinweis aus St. Ingbert nach der Sinnhaftigkeit eines sechsten Sportplatzes für die hoch verschuldete Gemeinde Gersheim - neben dem OB auch schon mehrfach vom Grünen-Beigeordneten Adam Schmitt geäußert - kontert das Ministerium ebenfalls: "Im Rahmen des grundgesetzlich verankerten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung obliegt es den Kommunen, selbstständig zu entscheiden, welche Projekte sie durchführen und zu welchen Projekten Zuweisungen beantragt werden."

In diesem Zusammenhang sei auch zu erwähnen, dass bei der Sportplanungskommission die Vorlage einer Sportstättenentwicklungsplanung Fördervoraussetzung ist, da diese den sportfachlichen Bedarf in einer Kommune beziffert.

Wagners Aussage, die kleine Gemeinde Tholey habe die Zuweisung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses "auf einen Schlag" erhalten, nennt Müller "nicht korrekt". Die Zuweisung werde, wie auch bei der Alten Baumwollspinnerei, in Teilbeträgen über mehrere Jahre gewährt.

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