Stadtrat Kommunalaufsicht bestätigt Regressanspruch gegen OB

St. Ingbert · Im April hatte der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass ein externer Sachverständiger die Frage klären soll, ob der Mittelstadt wegen des melderechtlichen Verfahrens gegen den ehrenamtlichen Bürgermeister Pascal Rambaud Regressansprüche gegen OB Hans Wagner zustehen (wir berichteten).

Außerdem beantragte die Familien-Partei die Prüfung möglicher datenschutzrechtlicher Verstöße des OB. Wagner legte diesen Beschluss wiederum der Kommunalaufsicht vor, da er an dessen Rechtmäßigkeit zweifelte. Nachdem die Kommunalaufssicht bestätigte, dass der Zweifel Wagners hinsichtlich der möglichen datenschutzrechtlicher Verstöße begründet ist, wurde dieser Punkt des im April gefassten Beschlusses in der jüngsten Stadtratssitzung einstimmig aufgehoben. Weitere Punkte dieses Beschlusses - Beauftragung eines externen Sachverständigen, Benenung eines Gutachters und Vertagung der Entscheidung über die Entlastung Wagners für das Haushaltsjahr 2015, bis das Rechtsgutachten vorliegt - wurden hingegen von Seiten der Kommunalaufsicht als rechtens erachtet. Dem Stadtrat steht es danach frei, ein Gutachten in Auftrag zu geben, „da es um Kosten geht, die den Haushalt der Stadt belasten“, so die Kommunalaufsicht. Außerdem ist die Benennung eines Sachverständigen ebenfalls zulässig, da der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Stadtrates auszuführen, „aber nicht inhaltlich zu bestimmen hat“, so die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde. Die Vertagung über die Entlastung des OB stehe ebenfalls im Ermessen des Stadtrates. Lediglich Sven Meier (SPD) lehnte das als nicht verhältnismäßig ab.

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