Wochenkolumne in St. Ingbert In Rohrbach wird nah am Grundwasser gebaut

Update · Dass die Lage des neuen Lidl-Marktes in Rohrbach ihre Tücken hat, war durchaus bekannt. Die baulichen Folgen versteckten sich aber im Bürokratendeutsch.

 Manfred Schetting

Manfred Schetting

Foto: SZ/Robby Lorenz

Schon vor dreieinhalb Jahren hatte Projektentwickler Clemens Dahlem im Ortsrat von Rohrbach erstmals Pläne für einen neuen Nahversorgermarkt in dem Stadtteil vorgestellt. Sein Ziel von Anfang an: Gebaut werden sollte am Stegbruch. Anfang 2018 war dann auch klar, dass es Lidl sein wird, der seinen jetzigen Standort an der Industriestraße aufgeben wollte, um an die neue Supermarkt-Stelle zu ziehen. Wieder ein Jahr später war alles klar. Stadtrat, Ortsrat und allerlei Genehmigungsbehörden gaben ihren Segen. Ein Bebauungsplan war aufgestellt, der Flächennutzungsplan passgenau geändert. Alles sah nach genügend Vorlauf und besonders gründlicher Planung aus, weil andere Discounter-Filialen auch schon mal flotter hochgezogen worden sind.

Doch in dieser Woche dann die Überraschung. Der neue Lidl, der eigentlich das Zeug zum Musterbeispiel für gründliche Bauplanung mitbrachte, hatte vor Baubeginn noch eine bürokratische Hürde genommen, ohne diese an die große Glocke zu hängen. Der neue Markt wird auf 1300 Quadratmetern Fläche allerneuesten Einkaufsstandard bieten, unter seinen neuen Autostellplätzen aber auch ein Alleinstellungsmerkmal: ein riesengroße Zisterne. Die wurde nur ruchbar, weil sie einen baumfreien Parkplatz erfordert, der gar nicht zur aktuellen Bio-Dynamik bei großen Lebensmittelketten passen will.

Dass Lidl nah am Grundwasser und inmitten einer Wasser-Schutzzone 3 gebaut hat, war allerdings nie ein Geheimnis. Leider ist der Bebauungsplan Ro 12.04 „Nahversorgung Stegbruch“ eindeutig etwas für Experten, wenn es dort um „Schutzmaßnahmen nahe empfindlicher Biotoptypen“, das „Trinkwassergebiet“ oder „Entwässerung“ geht. Beispiel gefällig? „Aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet sind bei der Durchführung der Maßnahme die entsprechenden Bestimmungen des DGW-Arbeitsblattes W-101 sowie das ATV-Regelwerk „Abwasser-Abfall“ Arbeitsblatt A 142, die Richtlinie für den Bau von Abwasseranlagen in Wassergewinnungsgebieten – RiAbWag – sowie die Richtlinien für bautechnischen Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten – RiStWag – zu beachten.“ Unverständlichkeit ist aber keine Ausrede. Trinkwasserschutz ist unverzichtbar. Und ein öder Parkplatz allemal besser als verschmutztes Grundwasser. Die teure Zisterne musste sein!

Es ist aber zu hoffen, dass es in Rohrbach keine weiteren Überraschungen durch den Wasserschutz geben wird. Das neue Feuerwehrgerätehaus wird bekanntlich ebenfalls an einer heiklen Stelle entstehen. Die ist auch Wasser-Schutzzone 3.

*Der letzte Satz der ursprünglichen Kolumne wurde geändert. Denn die Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass auch das neue Feuerwehrgeräte in einer Wasserschutz-Zone 3 und nicht, wie zunächst geschrieben in Wasser-Schutzzone 2, liegt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort