Stadtrat St. Ingbert In städtischen Kitas zahlen Eltern geringere Beiträge

St. Ingbert · Der St. Ingberter Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstagabend die Elternbeiträge der fünf städtischen Kindertagestätten angepasst. Ab dem 1. August gelten in den Kitas Luitpoldschule, Rohrbach, Oberwürzbach sowie am Stiefel und am Spellenstein auf einstimmigen Beschluss des Stadtrats folgende Beiträge im Monat: für die Krippenbetreuung 257 Euro, für die Regelbetreuung 59 Euro, für die Regel-Plus-Betreuung 69 Euro und für die Tagesbetreuung 99 Euro.

 Die Elternbeiträge in den städtischen Kitas in St. Ingbert werden gesenkt.

Die Elternbeiträge in den städtischen Kitas in St. Ingbert werden gesenkt.

Foto: obs/Christoph Wehrer

Die Elternbeiträge sinken damit im Vergleich zum aktuellen Kita-Jahr für die Krippenbetreuung um zwölf Euro, für die Regelbetreuung um drei Euro, für die Regel-Plus-Betreuung um drei und für die Tagesbetreuung um vier Euro monatlich.

Im Stadtrat hat die Verwaltung auch genau dargelegt, wie die Elternbeiträge errechnet wurden. Für die Beitragskalkulation wurden die Personalkosten für das Kindergartenjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen für die jeweiligen Einrichtungen ermittelt. Bei den Krippenplätzen wird eine Tagesbetreuung für zehn Stunden angeboten. Im Kindergartenbereich bieten die Kitas eine Regelbetreuung für sechs Stunden, eine Regel-Plus-Betreuung für sieben Stunden und eine Tagesbetreuung für zehn Stunden an. Im Krippenbereich kalkuliert die Stadt mit einer durchgehenden Vollbelegung. Im Kindergartenbereich wurden pro Kita und pro Krippengruppe drei Platzhalter eingerechnet für Krippenkinder, die bei Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kitabereich wechseln.

Für die Beitragsberechnung wurden die gesamten Personalkosten der fünf städtischen Kindertagesstätten für das Kita-Jahr 2022/2023 ermittelt. Dies ergab einen Betrag in Höhe von knapp 4.3 Millionen Euro. Die Betreuungsstunden wurden auf die Betreuungsarten Krippe (1126 Stunden) und Kita (1848 Stunden) aufgeteilt. Gemäß dem Guten-Kita-Gesetz wurde der Beitrag der Erziehungsberechtigten ab dem 1. August mit 12,5 Prozent (rund 537 000 Euro) berechnet und auf die jeweiligen Betreuungsarten verteilt.

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