Juristenhilfe im Stiftungsstreit

St. Ingbert. Die Stadt St. Ingbert schaltet einen Anwalt ein, um ihre Position im Streit um den Vorsitz der Bläse-Stiftung zu vertreten. Das hat der Rat bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich entschieden. Vorangegangen war eine kontroverse Diskussion um Sinnhaftigkeit und Nutzen eines solchen Vorgehens. Die SPD-Stadtverbandsfraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen

St. Ingbert. Die Stadt St. Ingbert schaltet einen Anwalt ein, um ihre Position im Streit um den Vorsitz der Bläse-Stiftung zu vertreten. Das hat der Rat bei seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich entschieden. Vorangegangen war eine kontroverse Diskussion um Sinnhaftigkeit und Nutzen eines solchen Vorgehens. Die SPD-Stadtverbandsfraktion hatte das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen. Ihr Antrag: "Die Stadt beauftragt einen auf das Gebiet des Stiftungsrechtes spezialisierten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Zusammenhang mit der von Georg Jung vorgenommenen Satzungsänderung."Der Ex-Oberbürgermeister hatte bekanntlich nach seiner Abwahl eine Satzungsänderung der privaten Stiftung initiiert, so dass er nach neuer Satzung mindestens für die kommenden zehn Jahre Vorsitzender bleibt. Begründet hatte er diesen Schritt damit, dass Erich Ferdinand Bläse ihn persönlich als führenden Kopf seiner Sozialstiftung haben wollte. Allerdings hieß es in der ersten Stiftungssatzung, der "jeweilige Oberbürgermeister" solle Vorsitzender des Stiftungsrates sein.

Die Stadtverbands-SPD argumentiert, der Stifterwille sei zu dessen Lebzeiten mithin eindeutig formuliert worden. Fraktionschef Sven Meier: "Sie ist weder der Auslegung fähig noch bedürftig." Der Rat und der gewählte OB sollten die Stiftung kontrollieren, überwachen und gestalten. Die Stichhaltigkeit der von Jung angesprochenen Gutachten zu seinen Gunsten sei fragwürdig und seine Argumentation greife nicht. Wenn der Stifter davon ausgegangen wäre, Jung bliebe bis zum Erreichen der Altersgrenze St. Ingberts Verwaltungschef, dann wäre die Formulierung "jeweiliger" OB schlichtweg überflüssig gewesen.

Beratung durch einen Fachmann sei dringend geboten, pflichtete Markus Gestier von den Unabhängigen Christdemokraten (UCD) Meier bei, damit die Erträge der Drei-Millionen-Stiftung nicht unrechtmäßig verwendet würden.

Der Meier-Vorstoß fand nicht nur Freunde. Markus Hauck, CDU, stellte den Antrag, die noch ausstehende Entscheidung der Stiftungsaufsicht zur umstrittenen Satzungsänderung abzuwarten. Danach könne im Zweifelsfall immer noch juristischer Beistand eingeholt werden. Er erinnerte auch noch einmal an den Umstand, es handele sich um eine privatrechtliche Stiftung. Der Stadtrat sei nicht zuständig für die Verwendung der Stiftungsmittel. Ein Rechtsanwalt verursache eventuell unnötige Kosten.

Auch Thomas Berrang, Sprecher der alten SPD-Fraktion, hatte Bedenken gegen den Antrag der Meier-SPD: "Wir trauen der Stiftungsaufsicht zu, das zu klären." Dem schloss sich auch FDP-Sprecher Andreas Gaa an.

Adam Schmitt, Grüne, verwies hingegen auf einen anderen Punkt. Die vorliegenden Rechtsgutachten habe Jung aus Erträgen der Stiftung bezahlt. Es müsse geklärt werden, ob er mit diesem Schritt Stiftungsgeld veruntreut habe.

UCD-Sprecher Gestier betonte, der Rat solle dem OB die Möglichkeit geben, die Dinge zu klären. Süffisant fügte er hinzu: "Ich frage mich, warum gibt es Fraktionen, die das nicht wollen?" "Die Stiftungs-

satzung ist weder der Auslegung fähig noch bedürftig."

Sven Meier, Fraktionschef Stadtverbands-SPD

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