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St Ingbert · Adipositas-Chirurgie gilt bei fortgeschrittener Fettleibigkeit als einzig wirksame Maßnahme zur Gewichtsreduktion. Allerdings birgt solche eine Therapie viele juristische Probleme. Die Adipositas-Selbsthilfegruppe will diese bei einem Vortrag beleuchten.

. Zwischenzeitlich gilt es als gesichert, dass die chirurgische Therapie der Adipositas (Fettleibigkeit ) bei fortgeschrittener Erkrankung die einzig effektive Maßnahme zur Gewichtsreduktion darstellt und Lebenszeit sowie Lebensqualität Betroffener dramatisch verbessert.

Der Umstand, dass es sich in Deutschland um relativ neue Operationsverfahren handelt und dass Adipositas chirurgische Maßnahmen zudem als "Ultima Ratio" angesehen werden, birgt zahlreiche juristische Probleme. Diese reichen von der häufig problematischen Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bis zu Fragen der Aufklärung durch den Arzt.

Kassen schalten meist MDK ein

Von den Ärzten werden regelmäßig medizinische Gutachten angefragt und sie stehen bei Antragsverfahren dem Patienten oftmals zur Seite. Die Krankenversicherungen schalten bei der Entscheidung über den Kostenübernahmeantrag regelmäßig den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ein.

Um viele Fragen im Vorfeld der Antragsstellung beantworten zu können, hat die Adipositas-Selbsthilfegruppe St. Ingbert Dr. Monika Schrohe-Neuland vom MDK der Knappschaft im Saarland eingeladen. Sie ist mit der Begutachtung von Anträgen für bariatrische Eingriffe (Gewichtsreduktion durch Operation) erfahren und mit den Problemen und Ergebnissen der "Adipositas-Chirurgie" vertraut.

Die Selbsthilfegruppe lädt zu dem Vortrag heute, 19 Uhr, ins große Casino des Kreiskrankenhauses St. Ingbert ein.

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